Der Begriff „Politik“ im österreichischen Recht bezieht sich nicht auf eine spezifische gesetzliche Definition, sondern umfasst allgemein die Steuerung und Gestaltung von Staat und Gesellschaft durch gesetzgeberische und administrativ-gestalterische Maßnahmen. Er ist vielmehr ein Sammelbegriff für verschiedene Aktivitäten und Prozesse, die Einfluss auf die Regierungsführung und die gesellschaftliche Entwicklung haben.
In Österreich wird Politik im weitesten Sinne durch die Verfassung und die gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Die österreichische Bundesverfassung (B-VG) bildet dabei die Grundlage der politischen Ordnung. Sie legt unter anderem die Grundprinzipien des Staates fest, wie zum Beispiel das demokratische Prinzip, das rechtsstaatliche Prinzip und das bundesstaatliche Prinzip. Diese Prinzipien sind maßgeblich für die politische Struktur und das Funktionieren des österreichischen Staatswesens.
Das demokratische Prinzip (§ 1 B-VG) stellt sicher, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Dieses Prinzip manifestiert sich insbesondere in der repräsentativen Demokratie, in der Bürgerinnen und Bürger ihre politischen Vertreter in freien und fairen Wahlen wählen können. Innerhalb dieser Struktur entfaltet sich die Politik durch gesetzliche Regelungen und Prozesse, die unter anderem im Nationalrat, im Bundesrat und in den Landtagen ablaufen. Diese Körperschaften sind maßgeblich an der Gestaltung der Politik beteiligt, indem sie Gesetze beschließen, die Verwaltung kontrollieren und politische Diskussionen führen.
Ein weiteres bedeutendes Element der österreichischen Politik ist das rechtsstaatliche Prinzip (§ 18 B-VG), welches sicherstellt, dass die Ausübung der Staatsgewalt streng an die Gesetze gebunden ist und dass es Kontrollmechanismen gibt, die rechtsstaatliche Prozesse gewährleisten. Dies inkludiert auch die Gewaltenteilung, die vorsehen soll, dass Legislative, Exekutive und Judikative getrennte und voneinander unabhängige Organe und Funktionen sind. Diese Struktur ermöglicht es der Politik, effektiv zu funktionieren, während sie gleichzeitig die Rechte der Bürger schützt.
Darüber hinaus nimmt Österreich als Bundesstaat eine spezielle Position ein, da die Bundesverfassung eine Aufteilung der staatlichen Aufgaben und Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern vorsieht (§ 2 B-VG). Dies führt dazu, dass Politik nicht nur auf Bundesebene gestaltet wird, sondern auch auf Länderebene, wo die Länder im Rahmen ihrer Kompetenzen eigenständig agieren können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Begriff „Politik“ in Österreich zwar nicht gesetzlich definiert ist, jedoch als Prozess der Formulierung und Umsetzung von Entscheidungen durch staatliche Institutionen gesehen werden kann. Er ist tief in den Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung verankert und manifestiert sich in der Ausgestaltung von demokratischen, rechtsstaatlichen und föderalen Strukturen, die die Grundlage für die politische Arbeit in Österreich bilden.