Polizeikommissariat (PK, ugs. Kommissariat oder Koat) ist seit 2012 die Bezeichnung für 20 Außenstellen der neu eingerichteten neun Landespolizeidirektionen, 14 in Wien, sechs in anderen Bundesländern. Zuvor war der Begriff im Kaisertum Österreich bereits 1852 üblich. Beispielsweise bestanden im Bereich der heutigen Landespolizeidirektion Wien bei der 1869 gegründeten k.k. Sicherheitswache von Anfang an Polizeicommissariate; die Bezeichnung wurde dort seither durchgängig verwendet.
Jedes Polizeikommissariat wird von einem rechtskundigen Beamten mit der Rangbezeichnung Stadthauptmann geleitet. (Leiterinnen von Polizeikommissariaten nennen sich bisher auch Stadthauptmann, obwohl ihnen laut Bundesverfassung die Führung ihres Amtstitels in weiblicher Form, Stadthauptfrau, zusteht.) Das Kommissariat hat, wie die Landespolizeidirektion für das gesamte Bundesland, in dem ihm zugeordneten Rayon sämtliche, auch die verwaltungsmäßig durch Polizeijuristen zu erledigenden Agenden (z. B. Verwaltungsstrafverfahren, Strafakten für die Gerichtsbarkeit) wahrzunehmen. Das unterstellte Stadtpolizeikommando koordiniert den Dienst der uniformierten und der zivilen Exekutivbediensteten im Gebiet des Kommissariats in den Polizeiinspektionen.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeikommissariat_(%C3%96sterreich) 04.11.2014
- RGBl. Nr. 166 / 1852 (= S. 734)
- Lehmann’s Allgemeiner Wohnungs-Anzeiger für die k.k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien und Umgebung, 8. Jgg., Wien 1870, S. 40 (= S. 58 der digitalen Erfassung)
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