Im österreichischen Recht ist der Begriff „Polizeistrafe“ nicht direkt verankert oder definiert. Der Begriff wird in der Praxis oft verwendet, um eine Verwaltungsstrafe zu beschreiben, die für Verletzungen von Verwaltungsrechten verhängt wird. Im österreichischen Kontext sind solche Strafen in erster Linie in den Verwaltungsstrafgesetzen geregelt.
Eine Verwaltungsstrafe kann aufgrund eines Verwaltungsübertretens entstehen, das unter die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden fällt. Eine der Hauptgrundlagen für verwaltungsrechtliche Strafverfahren ist das Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG). Insbesondere regelt das VStG die Verfahren zur Feststellung von Verwaltungsübertretungen und die Verhängung von Strafen durch Verwaltungsbehörden.
Gemäß § 1 VStG liegt eine Verwaltungsübertretung dann vor, wenn jemand durch ein bestimmtes Verhalten gegen Verwaltungsvorschriften verstößt. Die dafür vorgesehenen Strafen können Geldstrafen, aber auch Freiheitsstrafen als Ersatz für uneinbringliche Geldstrafen umfassen. Die Höhe der Geldstrafe und die Bedingungen für ihre Verhängung variieren je nach der spezifischen Verletzung und den umgebenden gesetzlichen Bestimmungen.
Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens müssen Behörden sicherstellen, dass das Verfahren fair und transparent durchgeführt wird. Dies umfasst die Rechtsmittelbelehrung und die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Verwaltungsstrafbehörde Berufung einzulegen. Eine bedeutende Rolle spielen dabei auch die sogenannten Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate, die in erster Instanz über viele dieser Verwaltungsübertretungen entscheiden.
Darüber hinaus existieren spezielle Regelungen im Sicherheitspolizeigesetz (SPG), die näher bestimmen, was als polizeiliche Aufgabe im Rahmen der Gefahrenabwehr gilt, was allerdings nicht direkt mit Strafen, sondern mehr mit dem präventiven Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu tun hat.
Zusammengefasst versteht man in Österreich unter dem Begriff „Polizeistrafe“ im weitesten Sinne die Verwaltungsstrafen, die durch Behörden für Verstöße gegen Verwaltungsrecht verhängt werden. Ein präziser rechtlicher Begriff „Polizeistrafe“ existiert im österreichischen Recht jedoch nicht, sondern die korrekte Bezeichnung wäre „Verwaltungsstrafe“.