Eine Public Private Partnership (PPP) im österreichischen Recht ist eine Kooperationsform zwischen öffentlichen Institutionen und privaten Unternehmen mit dem Ziel, öffentliche Aufgaben oder Dienstleistungen effizienter zu erbringen. In Österreich gibt es keine spezifisch kodifizierte Definition von PPP im Gesetz, jedoch findet sich die rechtliche Grundlage insbesondere im Vergaberecht und im Gemeinderecht.
Das österreichische Vergaberecht, insbesondere das Bundesvergabegesetz (BVergG), ist relevant, da PPP-Projekte häufig Ausschreibungen voraussetzen. Das BVergG regelt die Bedingungen, unter denen öffentliche Aufträge an private Unternehmen vergeben werden können. Insbesondere müssen Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung gewahrt sein. PPP-Projekte unterliegen diesen Vergabebestimmungen, wenn es um die Auswahl der privaten Partner geht.
In der Praxis beziehen sich PPP-Modelle in Österreich häufig auf langfristige Verträge, bei denen private Unternehmen Leistungen erbringen oder sich an der Finanzierung bestimmter öffentlicher Projekte beteiligen. Typische Anwendungsgebiete sind Infrastrukturprojekte wie der Bau und Betrieb von Autobahnen, Krankenhäusern oder Schulen. Die Partnerschaft ist in der Regel so ausgestaltet, dass Risiken und Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichem und privatem Partner aufgeteilt werden.
Ein weiterer Aspekt von PPP in Österreich ist das Gemeinderecht, da PPP auch auf lokaler Ebene stattfinden kann. Gemeinden haben die Möglichkeit, private Partner zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzuziehen. Dabei müssen sie darauf achten, dass die Daseinsvorsorge gesichert bleibt und dass die öffentliche Hand weiterhin die Kontrolle über wesentliche Entscheidungsprozesse behält.
Es ist wichtig zu betonen, dass, obwohl PPP ein verbreitetes Modell in vielen Ländern ist, die konkrete rechtliche Ausgestaltung je nach Projekt sehr unterschiedlich sein kann und keine einheitliche gesetzliche Regelung für alle PPP-Projekte in Österreich besteht. Die Verträge sollten sorgfältig ausgearbeitet werden, um rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen klar zu definieren und den langfristigen Erfolg der Partnerschaft zu sichern.