Der Begriff „Praesumptio facti“ ist spezifisch juristisch und stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Tatsachenvermutung“. In Österreich spielt er eine Rolle im Kontext der Beweisrechtsprechung, wobei keine spezifischen Paragraphen in den Gesetzen explizit diesen Begriff verwenden. Stattdessen ist es ein Konzept, das aus allgemeinen Prinzipien des Zivil- und Beweisrechts abgeleitet wird.
Im österreichischen Recht wird das Beweisrecht nicht durch ein separates Beweisgesetz geregelt, sondern durch verschiedene Gesetze, insbesondere die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Praesumptio facti ist eine Vermutung, die sich auf wahrscheinlich erscheinende Tatsachen stützt und die anerkannt wird, um die Beweislast eines gewissen Sachverhalts zu erleichtern. Die Beweislast entfällt dabei nicht, wird aber durch die Vermutung beeinflusst.
Beispiellos könnte eine Tatsachenvermutung dann angewandt werden, wenn aufgrund eines bestimmten Sachverhalts logische Schlüsse gezogen werden können, die nahelegen, dass ein bestimmtes, anderes Faktum vorliegt. Es sind die Gerichte, die in den Prozessen letztlich darüber entscheiden, ob solche Vermutungen angesichts der vorgelegten Beweise gerechtfertigt sind. Eine erfolgreiche Tatsachenvermutung kann die Beweisführung erleichtern, da sie als Grundlage herangezogen wird, die Gegenpartei den Gegenbeweis zu führen hat.
Es gibt im österreichischen Beweisrecht jedoch auch sogenannte gesetzliche Vermutungen, die deutlicher geregelt sind, z.B. finden sich solche im Bereich des Familienrechts oder in speziellen Bestimmungen des ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch). Diese gesetzlichen Vermutungen unterscheiden sich von einer Praesumptio facti dadurch, dass das Gesetz selbst explizite Regelungen trifft, die tugimensional die Beweislastumkehr bewirken können.
Insgesamt ist die Praesumptio facti ein nützlicher Aspekt des Beweisrechts, der Parteien in Rechtsstreitigkeiten unterstützen kann, indem er logisch fundierte Annahmen über das Vorliegen bestimmter Tatsachen erlaubt. Sie fördert die Effizienz des Gerichtsprozesses, indem sie auf die Realität und Allgemeinklarheit stützt, und kann somit helfen, komplizierte Beweislagen zu vereinfachen.