Oberster Vertreter/Oberste Vertreterin einer Institution.
des Nationalrates
wird in der konstituierenden Sitzung des Nationalrates für die gesamte Gesetzgebungsperiode gewählt Art. 30 Abs.1 B-VG, § 5 GOG-NR.
des Bundesrates
wechselt halbjährlich zwischen den Bundesländern. Als PräsidentIn fungiert grundsätzlich der/die an erster Stelle entsandte VertreterIn jenes Landes, das den Vorsitz innehat § 6 Absätze 1 und 2 GO-BR.
des Rechnungshofes
Wird vom Nationalrat auf Vorschlag des Hauptausschusses für eine Funktionsperiode von 12 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist unzulässig. Der/Die PräsidentIn des Rechnungshofs hat ein Teilnahme- und Rederecht bei den Verhandlungen des Nationalrates und seiner Ausschüsse und Unterausschüsse über gewisse Materien Berichte des Rechnungshofs, Bundesrechnungsabschlüsse, Anträge auf Gebarungsprüfung und die den Rechnungshof betreffenden Teile des Budgets.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml