Der Prätendentenstreit bezeichnet eine bestimmte Konstellation im Zivilprozess, namentlich dass wegen derselben Sache zwei Anspruchsteller Prätendenten streiten, während im Übrigen der Rechtsstreit wie üblich geführt wird. Der Schuldner hat in einem solchen Fall die Rolle des Beklagten, während einer der Prätendenten Kläger ist und dem anderen Prätendenten der Streit verkündet wird.
Der Schuldner kann sich eines solchen Streits entledigen, wenn seine Leistung unstreitig ist, indem er sie hinterlegt. In diesem Fall wird er aus dem Rechtsstreit entlassen und der Prozess zwischen den Prätendenten fortgeführt, so dass der Obsiegende die Leistung erhält.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4tendentenstreit 16.11.2014
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