Preisbindung ist im österreichischen Recht vor allem im Zusammenhang mit Büchern relevant. Die Buchpreisbindung in Österreich ist im Buchpreisbindungsgesetz geregelt. Laut diesem Gesetz, das 2000 eingeführt wurde, wird vorgegeben, dass Verlage oder Importeure für jedes Buch einen festen Ladenpreis festlegen müssen, der im gesamten Handel gilt. Dies ist im Interesse der kulturellen Vielfalt und des Schutzes kleinerer Buchhändler gedacht.
Ein wichtiger Paragraph in diesem Zusammenhang ist § 5 des Buchpreisbindungsgesetzes, der vorschreibt, dass der festgelegte Ladenpreis für alle Endabnehmer verbindlich ist. Ausgenommen von der Preisbindung sind, gemäß § 7, beispielsweise Mängelexemplare oder Bücher, die mehr als zwei Jahre ab Erscheinen nicht mehr lieferbar waren.
Der Zweck der Buchpreisbindung ist es, den freien Wettbewerb zwischen Buchhandlungen zu schützen und gleichzeitig zu garantieren, dass auch kleinere Händler wettbewerbsfähig bleiben können, indem ein Preiskampf verhindert wird. Dies soll sicherstellen, dass vielfältige und qualitativ hochwertige Literatur unabhängig vom Vertriebskanal zugänglich bleibt.
Ein weiteres Beispiel für Preisbindung in Österreich findet sich im Apothekenwesen. Der Verkauf verschreibungspflichtiger Medikamente unterliegt ebenfalls einer gesetzlichen Preisbindung. Der Hersteller, Großhändler und Apotheker haben strikt festgelegte Margen. Dies ist im Interesse der Einheitlichkeit der Preise für Pharmazeutika und der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung geregelt.
Im Gegensatz zur Buchpreisbindung, die kulturelle und wirtschaftliche Interessen vertritt, dient die Preisbindung im Apothekenwesen primär gesundheitspolitischen Zwecken.