EUV, AEUV, Beitrittsverträge, Anhänge und Protokolle, sowie gewisse Rechtshandlungen des Europ. Rates
- atypische Rechtsakte: jene, die nicht in Art. 288 AEUV fallen
- In Beitrittsverträgen enthaltene Änderungen von EU-Sekundärrecht LAISA
- Auf einer Ebene des Primärrechts befinden sich die allg. Rechtsgrundsätze der
Union elementare Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit
− allg. Rechtsgrundsätze des Unionsrechts ieS: aus Ziel und System des EUV/AEUV/EGV-alt entwickelt und an die speziellen Bedürfnisse der EU angepasst Vorrang und unmittelbare Wirkung von Unionsrecht
− allg. Rechtsgrundsätze, die den Rechts- und Verfassungsordnungen der MS
gemeinsam sind Grund- und Menschenrechte über gemeinsame Verfassungsüberlieferungen – da zunächst nicht im EuR verankert
- Mit dem Reformvertrag wird in Art. 6 EUV die Charta der Grundrechte für die EU
verbindlich, Beitritt zur EMRK wird normiert.