Ein Privatgutachten im österreichischen Recht ist ein Gutachten, das von einer Privatperson oder einem privaten Unternehmen in Auftrag gegeben wird, um eine bestimmte Fragestellung oder einen Sachverhalt fachlich zu klären. Es wird nicht von einem Gericht oder einer Behörde in Auftrag gegeben, sondern dient in erster Linie der privaten Verwendung oder der Absicherung einer bestimmten Rechtsposition. Solche Gutachten können beispielsweise in zivilrechtlichen Streitigkeiten, bei Bauprojekten oder in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten relevant sein, wo es darum geht, technische, medizinische, wirtschaftliche oder andere fachliche Fragen zu klären.
Im österreichischen Recht werden Privatgutachten nicht mit derselben Verbindlichkeit behandelt wie gerichtliche Sachverständigengutachten. Das bedeutet, dass ein Gericht ein Privatgutachten als Parteibehauptung behandeln kann. Dennoch können Privatgutachten im Rahmen von Zivilprozessen als Beweisstücke vorgelegt werden und dazu beitragen, die Argumentation einer Partei zu untermauern. Die Glaubwürdigkeit und die Qualität des Privatgutachtens hängen stark von der Qualifikation des Gutachters und von der Nachvollziehbarkeit der Gutachterstellung ab.
Grundsätzlich kann jede fachkundige Person ein Privatgutachten erstellen, allerdings werden Gutachten von allgemein anerkannten oder zertifizierten Sachverständigen meist höher eingeschätzt. Auch wenn Privatgutachten nicht die gleiche Beweiskraft haben wie von Gerichten beauftragte Gutachten, können sie dennoch entscheidend sein, insbesondere wenn sie ein Gericht davon überzeugen können, ein weiteres, offizielles Gutachten einzuholen.
Zusammengefasst sind Privatgutachten in Österreich ein nützliches Instrument in der rechtlichen Auseinandersetzung. Sie können dazu beitragen, komplexe Sachverhalte zu klären und die eigene Position zu stärken, auch wenn sie offiziell nicht die gleiche Beweiskraft wie ein gerichtliches Gutachten haben.