Privatkopie

Im österreichischen Urheberrecht ist der Begriff „Privatkopie“ im Zusammenhang mit dem Recht zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken relevant. Diese Regelung ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) verankert, insbesondere in den Paragraphen § 42 und § 42a.

§ 42 UrhG erlaubt Privatpersonen das Anfertigen von Kopien eines urheberrechtlich geschützten Werkes für den eigenen privaten Gebrauch ohne die Zustimmung des Urhebers. Diese Privatnutzung umfasst jedoch nur bestimmte Fälle und schließt kommerzielle Nutzung aus. Damit wird gewährleistet, dass Einzelpersonen urheberrechtlich geschützte Inhalte in einem bestimmten Rahmen nutzen können, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen.

Wichtig ist, dass die Privatkopie nur erlaubt ist, wenn die Quelle der Kopie rechtmäßig erworben wurde und es sich nicht um offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlagen handelt. Das bedeutet, dass Kopien von illegal heruntergeladenen Inhalten oder Raubkopien nicht unter diese rechtliche Ausnahme fallen.

§ 42a UrhG ergänzt die Regelung der Privatkopie durch die Einführung der sogenannten „Leerkassettenvergütung“. Da Privatkopien ohne die Zustimmung des Urhebers erlaubt sind, sehen die Bestimmungen eine Vergütung zugunsten der Urheber vor, die durch eine Abgabe auf leere Speichermedien (z.B. CDs, DVDs, USB-Sticks) sowie auf Geräte, die zur Vervielfältigung genutzt werden können (wie Drucker oder Kopierer), erhoben wird. Diese Abgaben werden von Verwertungsgesellschaften eingezogen und an die Urheber verteilt, um den potenziellen wirtschaftlichen Verlust durch Privatkopien auszugleichen.

Zusammengefasst beschreibt der Begriff „Privatkopie“ im österreichischen Recht die Möglichkeit, legal Kopien urheberrechtlich geschützter Werke für den privaten Gebrauch zu erstellen, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Zugleich stellt das System der Leerkassettenvergütung sicher, dass Urheber für diese Nutzung entsprechend kompensiert werden.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte