Im österreichischen Recht wird der Begriff „Privatsphäre“ vor allem im Zusammenhang mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Schutz der personenbezogenen Daten verwendet. Ein konkreter allgemeiner Paragraph, der den Begriff der Privatsphäre umfassend definiert, existiert nicht. Vielmehr wird der Schutz der Privatsphäre aus verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitet.
Ein wesentlicher Bestandteil des Schutzes der Privatsphäre ist im Datenschutzgesetz (DSG) verankert. Das DSG setzt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) um und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, um die Privatsphäre der Bürger zu schützen. Dadurch erhalten Individuen Rechte hinsichtlich der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten, einschließlich der Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten.
Darüber hinaus wird die Privatsphäre durch das Strafgesetzbuch (StGB) geschützt, insbesondere durch Bestimmungen, die sich mit dem Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs auseinandersetzen, etwa die Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 118 StGB) und das unbefugte Aufnehmen von Bildern (§ 120 StGB).
Im Zivilrecht spielt der Schutz der Privatsphäre insbesondere im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine Rolle, das über das Zivilrechts-Änderungsgesetz 2004 verankert wurde. Dieses gewährt Individuen bestimmte Abwehrrechte gegen Eingriffe in ihren höchstpersönlichen Lebensbereich, wie etwa durch die Verbreitung oder Veröffentlichung von privaten Informationen ohne Einwilligung.
Zusätzlich gibt es Bestimmungen im Mediengesetz, die den Schutz der Privatsphäre im Bereich der Berichterstattung und Mediennutzung sicherstellen. Insbesondere § 7 des Mediengesetzes kombiniert den Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Berichterstattung, indem es die mediale Verbreitung von Informationen über das Privatleben einer Person unter bestimmten Voraussetzungen einschränkt.
Insgesamt ergibt sich der Schutz der Privatsphäre in Österreich aus einer Kombination von verfassungsrechtlichen Vorgaben, zivilrechtlichen und medienrechtlichen Bestimmungen sowie dem Straf- und Datenschutzrecht, um die persönlichen Geheimnisse und die private Lebensführung vor ungerechtfertigten Eingriffen zu schützen.