Privilegierung

Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Privilegierung“ auf verschiedene Bedeutungen, je nach Rechtsgebiet. Grundsätzlich bedeutet Privilegierung eine begünstigende Sonderbehandlung oder eine Erleichterung im rechtlichen Sinne. In Österreich sind Privilegierungen insbesondere im Strafrecht und Privatrecht zu finden.

1. **Strafrecht**: Im Bereich des Strafrechts bedeutet Privilegierung eine Strafmilderung aufgrund bestimmter Umstände oder Tatbestände. Ein Beispiel hierfür ist die „Tötung auf Verlangen“ (§ 77 StGB), die gegenüber einem „Mord“ als privilegierter Tatbestand gilt, weil sie weniger schwer bestraft wird. Auch das Delikt des „Diebstahls“ weist eine privilegierte Form auf, wenn es sich um einen „Mundraub“ (§ 142 StGB) handelt, was bedeutet, dass der Diebstahl von geringwertigen Lebensmitteln zur unmittelbaren Stillung des Bedarfs weniger streng sanktioniert wird als ein gewöhnlicher Diebstahl.

2. **Privatrecht**: Im Zivilrecht finden sich Privilegierungen oft im Erbrecht oder Familienrecht. Zum Beispiel kann es für bestimmte Verwandtschaftsverhältnisse erbrechtliche Privilegierungen geben, die sich auf die Pflichtteilsansprüche auswirken können. Ebenso gibt es im Arbeitsrecht Privilegierungen bezüglich Kündigungsschutzgesetzen, die typischerweise bestimmte Personengruppen begünstigen, etwa Mütter oder Betriebsräte durch besonderen Kündigungsschutz.

3. **Agrarrecht**: Im österreichischen Raumordnungsrecht gibt es die sogenannte „landwirtschaftliche Privilegierung“. Diese sieht vor, dass landwirtschaftliche Betriebe bestimmte Baumaßnahmen durchführen dürfen, die für denselben Zweck in anderen Bereichen nicht zulässig wären.

Privilegierungen sind somit gesetzlich vorgesehene Ausnahmen, die meist auf der Grundlage von spezifischen sozialen, wirtschaftlichen oder ethischen Erwägungen geschaffen werden, um bestimmte Gruppen oder Tatbestände abzumildern oder zu begünstigen. Sie sind durch konkrete Paragraphen im Gesetz festgelegt und dienen der Herstellung von Gerechtigkeit durch die Berücksichtigung besonderer Umstände.

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