„Pro rata temporis“ ist ein lateinischer Begriff, der sich grob mit „zeitanteilig“ übersetzen lässt. Im österreichischen Recht wird dieser Ausdruck in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet, um eine anteilmäßige Verteilung von Beträgen oder Rechten nach der verstrichenen Zeitperiode vorzusehen. Es ist insbesondere in Bereichen relevant, in denen Leistungen oder Zahlungen proportional zur Dauer eines Vertrages oder einer Verpflichtung bestimmt werden müssen.
Ein klassischer Anwendungsbereich im österreichischen Recht ist das Arbeitsrecht. Gemäß § 10 Abs. 2 des Urlaubsgesetzes (UrlG) wird beispielsweise der Urlaubsanspruch bei Eintritt oder Austritt des Arbeitnehmers während des Arbeitsjahres anteilig nach der tatsächlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses berechnet. Hier findet die pro-rata-temporis-Regel Anwendung, um den Arbeitnehmern einen gerechtfertigten Urlaubsanspruch in Relation zu ihrer Beschäftigungszeit zu gewähren.
Ein weiteres Beispiel kann im Mietrecht gefunden werden. Sollte ein Mietvertrag innerhalb eines Monats beginnen oder enden, ergibt sich die Notwendigkeit, die Miete für diesen Monat anteilig zu berechnen. Hierbei wird auch das Prinzip „pro rata temporis“ angewandt, um sicherzustellen, dass der Mieter nur für die Dauer seiner tatsächlichen Nutzung der Mietsache zahlt.
Zusätzlich findet das Prinzip auch im Steuerrecht Anwendung, insbesondere bei der Berechnung von Abschreibungen. Bei Anlagegütern, die nur einen Teil des Jahres verwendet werden, werden die Abschreibungen oft zeitanteilig berechnet, was eine faire Aufteilung der Wertminderung auf die Nutzungsdauer innerhalb eines Jahres gewährleistet.
Insgesamt stellt pro rata temporis sicher, dass Berechnungen oder Ansprüche fair und gerecht an die tatsächlichen Nutzungs- oder Tätigkeitszeiträume angepasst werden, und schützt somit sowohl die Interessen der Leistungsempfänger als auch der Leistenden im Rahmen bestehender rechtlicher Verpflichtungen.