Im österreichischen Recht ist die Produkthaftung durch das Produkthaftungsgesetz (PHG) geregelt. Es handelt sich dabei um die Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Das Produkthaftungsgesetz trat 1988 in Kraft und setzt die entsprechende EU-Richtlinie um, um einen einheitlichen Standard innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.
Laut § 1 PHG haftet der Hersteller eines Produkts für Personen- und Sachschäden, die durch einen Fehler des Produkts verursacht werden. Ein Produkt ist gemäß § 4 PHG als fehlerhaft anzusehen, wenn es nicht die erforderliche Sicherheit bietet, die berechtigterweise erwartet werden kann. Diese Sicherheitsanforderungen werden durch verschiedene Faktoren bestimmt, darunter die Präsentation des Produkts, der vernünftigerweise zu erwartende Gebrauch und der Zeitpunkt, zu dem das Produkt in den Verkehr gebracht wurde.
Der Begriff Hersteller umfasst nicht nur den tatsächlichen Hersteller, sondern nach § 3 PHG auch Quasi-Hersteller, Importeure und Lieferanten, wenn der tatsächliche Hersteller nicht festgestellt werden kann. Das Produkthaftungsgesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung vor, was bedeutet, dass es für die Haftung nicht relevant ist, ob den Hersteller oder andere haftende Parteien ein Verschulden trifft.
Hinsichtlich der Verjährung bestimmt § 13 PHG, dass der Anspruch auf Schadensersatz innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers geltend gemacht werden muss. Unabhängig davon erlischt das Recht auf Schadensersatz jedoch spätestens zehn Jahre nach Inverkehrbringen des fehlerhaften Produkts.
Besonders erwähnenswert ist, dass das PHG im Vergleich zu anderen Haftungsformen die Beweislast für den Fehler des Produkts, den Eintritt des Schadens und den Kausalzusammenhang beim Geschädigten belässt. Dennoch ist die verschuldensunabhängige Haftung ein wesentlicher Fortschritt im Sinne des Schutzes der Konsumenten, indem sie den Herstellern eine größere Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte auferlegt. Dies soll einen Anreiz schaffen, fehlerfreie und sichere Produkte zu entwickeln und in den Verkehr zu bringen.
Zusammenfassend stellt die Produkthaftung im österreichischen Recht eine wichtige Schutzmaßnahme dar, die darauf abzielt, Konsumenten vor den Gefahren fehlerhafter Produkte zu schützen, während es gleichzeitig die Industrie dazu anhält, hohe Sicherheitsstandards einzuhalten.