Die oberste Behörde der Staatsanwaltschaft heißt Generalprokuratur. Sie ist den übrigen Staatsanwaltschaften Bezirks-, Staats- und Oberstaatsanwaltschaft allerdings nicht direkt übergeordnet, sondern nimmt die Aufgaben einer Generalanwaltschaft wahr. Leiter der Behörde ist der Generalprokurator, die Leiter der einzelnen Senate heißen Erste Generalanwälte, die übrigen Senatsmitglieder sind die Generalanwälte. Die Generalprokuratur wacht über die staatsanwaltliche Rechtspflege, ist jedoch nicht Anlaufstelle für Beschwerden. Zu den Hauptaufgaben zählt außerdem die Verteidigung der Republik Österreich bei Klagen gegen die Republik selbst.
Ferner existiert die Finanzprokuratur.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Prokurator.C3.96sterreich 06.11.2014
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