Protektionismus

Protektionismus als Begriff wird im österreichischen Recht nicht explizit definiert wie etwa in ökonomischen Theorien. Dennoch kann der Grundgedanke des Protektionismus, nämlich der Schutz der heimischen Wirtschaft vor ausländischer Konkurrenz, in verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen und Gesetzen Österreichs wiedererkannt werden.

Eine zentrale Rolle spielen dabei Regelungen im Bereich des Außenhandels. In Österreich werden Maßnahmen des Protektionismus hauptsächlich durch die Mitgliedschaft in der Europäischen Union beeinflusst. Daher unterliegen solche Regelungen den gemeinschaftlichen Entscheidungen der EU, beispielsweise in Bezug auf Zölle und Handelshemmnisse. Nationalstaatlich kann Österreich jedoch bestimmte Schutzmaßnahmen anwenden, wenn die EU-Rechtsordnung dies erlaubt oder vorschreibt.

Österreich ist verpflichtet, sich an die Regeln des Binnenmarktes der EU zu halten, die freien Handel zwischen den Mitgliedsstaaten fördern und protektionistische Maßnahmen weitgehend verbieten. Allerdings können nationale Maßnahmen ergriffen werden unter Bezugnahme auf Artikel 36 AEUV, der Ausnahmen für den Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit vorsieht. Diese Ausnahmen können benutzt werden, um in bestimmten Fällen protektionistische Maßnahmen zu legitimieren, obwohl sie nicht direkt diesen Namen tragen.

Zudem bietet das österreichische Subventionsrecht bestimmte Instrumente, durch die der Staat heimische Unternehmen fördern und somit indirekt protektionistische Ziele verfolgen kann. Dies geschieht beispielsweise durch steuerliche Anreize oder direkte finanzielle Unterstützung zur Förderung bestimmter Industriezweige, die von internationalem Wettbewerb besonders betroffen sind. Solche unterstützenden Maßnahmen unterliegen jedoch strengen EU-rechtlichen Auflagen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Zusammenfassend findet Protektionismus als Begriff in der Praxis des österreichischen Rechts keine direkt namentliche Erwähnung, kommt jedoch in der Form von Schutzmaßnahmen zur Förderung und zum Erhalt der nationalen Wirtschaft vor, zwangsläufig eingebettet in den rechtlichen Rahmen und die Richtlinien der Europäischen Union.

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