Im österreichischen Recht ist der Begriff „Protektorat“ nicht gebräuchlich und hat keine spezifische rechtliche Definition oder Anwendung. Der Begriff „Protektorat“ ist historisch und international eher bekannt aus dem Kontext von Staatenverbindungen, bei denen ein mächtigerer Staat die Kontrolle über die Außenbeziehungen und manchmal auch über die innere Verwaltung eines schwächeren Staates übernimmt, ohne diesen vollständig zu annektieren. Dies ist jedoch kein Begriff, der im gegenwärtigen österreichischen Rechtssystem eine Rolle spielt.
Da der Begriff im österreichischen Recht keine Relevanz hat, lässt sich alternativ ein ähnliches Konzept aus dem österreichischen Rechtsbereich und vom Völkerrecht herleiten: die sogenannte „Treuhandverwaltung.“ Eine Treuhandverwaltung könnte in einem internationalen Kontext einen rechtlichen Rahmen darstellen, in dem ein Verwaltungsorgan, wie etwa die Vereinten Nationen, die Verwaltung einer Region oder eines Territoriums übernimmt. Im rein nationalen Kontext findet sich ein entfernt verwandtes Konzept in der „Unternehmensverwaltung in Konkursverfahren,“ bei dem ein Treuhänder die Verwaltung eines insolventen Unternehmens übernimmt, dies hat jedoch nichts mit Protektoraten zu tun.
Da es daher keinen spezifischen österreichischen Paragraphen gibt, der den Begriff „Protektorat“ behandelt, ist es wichtig, bei Fragen nach internationalen rechtlichen Zuständen auf historische und völkerrechtliche Dokumente und Definitionen zurückzugreifen, da die Binnenordnung Österreichs diesen Begriff nicht verwendet oder reguliert.