Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Prozesskostenrisiko“ auf die finanziellen Risiken, die mit der Führung eines Gerichtsverfahrens verbunden sind. Dieses Risiko trägt in der Regel die Partei, die das Verfahren anstrengt, aber es kann auch die beklagte Partei betreffen. Im Wesentlichen besteht es aus den Kosten, die für das Verfahren anfallen, und dem Risiko, dass man auch die Prozesskosten der gegnerischen Partei übernehmen muss, wenn man den Prozess verliert.
Zu den typischen Kosten eines Verfahrens zählen Gerichtsgebühren, Kosten für die Beiziehung von Sachverständigen sowie Anwaltskosten gemäß dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG). Nach § 41 der österreichischen Zivilprozessordnung (ZPO) gilt der Grundsatz, dass die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, einschließlich der notwendigen Kosten der obsiegenden Partei.
Das Prozesskostenrisiko kann unter Umständen erheblich sein, da die obsiegende Partei nicht nur ihre eigenen Kosten zu tragen hat, sondern auch jene, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. In diesem Kontext spielt die Prozesskostenhilfe (§§ 63 bis 73 ZPO) eine Rolle, die finanziell minderbemittelten Personen unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden kann, um ihr Prozesskostenrisiko zu mindern.
Ein weiteres Element des Prozesskostenrisikos in Österreich ist das Kostenersatzrecht. Gemäß diesem Recht hat die obsiegende Partei einen Anspruch auf Ersatz der Kosten gegen die unterlegene Partei. Die Kostenbemessung richtet sich nach der Gebührentabelle des RATG, welche die Höhe der Rechtsanwaltskosten in Abhängigkeit vom Streitwert bestimmt. Dies kann für die Parteien bedeutende finanzielle Implikationen haben, da hohe Streitwerte auch höhere Prozesskosten zur Folge haben können.
Zudem existiert in Österreich die Möglichkeit von Prozessfinanzierungen, die es Parteien erlauben, ihr Prozesskostenrisiko zu reduzieren, indem ein externer Prozessfinanzierer gegen einen Anteil am Streitgewinn die Kosten übernimmt. Dies ist besonders in Fällen mit hohen Streitwerten und komplexen Sachverhalten attraktiv, in denen das Kostenrisiko abschreckend wirken kann.
Insgesamt ist das Prozesskostenrisiko im österreichischen Recht ein wesentlicher Faktor, den Parteien in Betracht ziehen müssen, bevor sie eine gerichtliche Auseinandersetzung beginnen, da es maßgeblich die Entscheidung beeinflussen kann, ob ein Rechtsstreit geführt wird oder nicht.