Die Prozessvollmacht im österreichischen Recht ist eine spezielle Art der Vollmacht, die es einem Bevollmächtigten ermöglicht, einen anderen vor Gericht zu vertreten. Dies ist im österreichischen Zivilprozessrecht geregelt, insbesondere in der Zivilprozessordnung (ZPO). Laut § 30 ZPO kann eine Prozessvollmacht unter anderem die Befugnis umfassen, in einem bestimmten Verfahren oder in einer Anzahl von Verfahren alle rechtlichen Handlungen vorzunehmen, die zur Führung eines Prozesses notwendig sind. Hierbei handelt es sich um eine Vertretungsvollmacht, die sowohl die Führung des Verfahrens als auch den Abschluss von Vergleichen im Namen der vertretenen Partei umfassen kann.
Eine Prozessvollmacht muss schriftlich erteilt und dem Gericht vorgelegt werden, wie in § 31 ZPO festgelegt. Sie kann zwar mündlich in der mündlichen Verhandlung erteilt werden, die schriftliche Fixierung ist jedoch für die formale Bestätigung erforderlich. Der Umfang der Vollmacht bezieht sich standardmäßig auf sämtliche Handlungen im betreffenden Prozess, es sei denn, bestimmte Befugnisse werden ausdrücklich ausgeschlossen. Die Mandatierung eines Rechtsanwalts erfolgt in der Regel unter einer umfassenden Prozessvollmacht, die ihm die Befugnis erteilt, den Mandanten in allen Stadien des Verfahrens zu vertreten, einschließlich der Einbringung von Rechtsmitteln.
Darüber hinaus kann eine Prozessvollmacht entweder auf ein konkretes Gerichtsverfahren beschränkt sein oder auch allgemein erteilt werden, was dem Vertreter erlaubt, für eine bestimmte Zeit oder eine unbeschränkte Anzahl von Verfahren Prozesshandlungen zu setzen. Diese Flexibilität ermöglicht es Parteien, das Ausmaß, in dem sie von einem Bevollmächtigten vertreten werden, an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.
Die Beendigung der Prozessvollmacht regelt § 38 ZPO: Sie erlischt im Normalfall mit der Beendigung des entsprechenden Verfahrens, kann aber auch durch Widerruf oder durch den Tod des Vollmachtgebers oder des Bevollmächtigten enden. Ein Widerruf muss vom Vollmachtgeber erklärt und dem Gericht zur Kenntnis gebracht werden. Die Regelungen zur Prozessvollmacht sorgen dafür, dass Prozesse effizient und rechtssicher geführt werden können, indem sie genau definieren, wer befugt ist, für eine Partei zu agieren, und in welchem Umfang dies möglich ist.