Der Begriff „Quae sit actio?“ ist ein lateinischer Begriff, der im österreichischen Recht keine spezifische Bedeutung oder direkte Anwendung findet. Dieser Begriff wird tatsächlich im deutschen juristischen Kontext verwendet und beschäftigt sich dort mit der Frage, welches das richtige Rechtsmittel oder der richtige rechtliche Weg ist, um einen Anspruch geltend zu machen.
Da der Begriff im österreichischen Recht nicht verwendet wird, kann an dieser Stelle stattdessen auf die allgemeinen Grundsätze der Klageart und der Klagsführung eingegangen werden. Im österreichischen Zivilprozessrecht ist es wichtig, die richtige Klagsart zu wählen, um einen bestimmten Anspruch effektiv durchzusetzen. Die Klagsarten werden im Wesentlichen durch das Außerstreitverfahren und das streitige Verfahren bestimmt, wobei Letzteres in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt ist.
In Österreich ist die Zivilprozessordnung (ZPO) das wichtigste Regelungsinstrument im Hinblick auf gerichtliche Verfahren. Darin finden sich die Vorschriften, die die verschiedenen Verfahrensarten regeln, wie etwa das Erkenntnisverfahren, das in den §§ 226 ff. ZPO definiert wird. Es ist ebenfalls entscheidend, den Anspruch korrekt zu qualifizieren, da dies Auswirkungen auf die Prozessführung hat. Dies inkludiert die Bestimmung des sachlichen (nach § 49 JN, Jurisdiktionsnorm) und örtlichen Gerichtsstands (nach § 66 JN), ebenso wie die genaue Beschreibung des Antrags im Klagebegehren.
Zusätzlich können im Bereich des Zivilrechts spezifische Anspruchsgrundlagen beispielsweise im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) gefunden werden. Dieses regelt unter anderem Schadenersatzansprüche (§§ 1293 ff. ABGB) oder Gewährleistungsansprüche (§§ 922 ff. ABGB), die je nach Sachverhalt eingeschlagen werden können.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Begriff „Quae sit actio?“ selbst im österreichischen Recht nicht relevant ist, jedoch ist die Wahl des richtigen Rechtswegs und der korrekten Anspruchsgrundlage entscheidend für den Erfolg einer rechtlichen Auseinandersetzung. Ein solides Verständnis der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und die Fähigkeit, die richtigen Verfahrensarten zu wählen, sind essentielle Bestandteile der Rechtsanwendung in Österreich.