Der Begriff „Qualifizierte Sachurteilsvoraussetzung“ wird primär im deutschen Recht verwendet und hat keine direkte Entsprechung im österreichischen Rechtssystem. Dennoch gibt es im österreichischen Recht vergleichbare Konzepte, die sich auf die Zulässigkeit und Beurteilung von Klagen beziehen.
Im österreichischen Zivilprozessrecht gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Gericht eine Klage ausreichend beurteilen kann. Diese betreffen vor allem die Prozessvoraussetzungen wie die Parteifähigkeit, die Prozessfähigkeit und die Postulationsfähigkeit, die im Zivilprozessgesetz (ZPO) geregelt sind. Eine wichtige Regelung hierzu ist in den §§ 1 bis 8 ZPO zu finden, die Grundsätze über den Zivilprozess im Allgemeinen festlegen.
Eine weitere relevante Regelung ist die Schlüssigkeit einer Klage. Eine Klage muss schlüssig vorgebracht werden, das heißt, sie muss in ihrer Argumentation schlüssig sein und einen konkreten Rechtsanspruch klar darlegen. Der Begriff der Schlüssigkeit leitet sich aus den allgemeinen prozessrechtlichen Vorgaben ab, insbesondere aus § 226 ZPO, der auch ein grundlegendes Verständnis für die notwendigen Inhalte der Klagschrift betrifft.
Zusätzliche Voraussetzungen, die das Gericht in der Sache befähigen, ein Urteil zu fällen, sind im materiellen Recht und besonderen Prozessordnungen geregelt. Die im materiellen Recht geregelten Anfechtungsklagen, wie zum Beispiel im Bereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) oder des Bundesabgabenordnung (BAO), enthalten ebenfalls spezielle Bestimmungen über die Zulässigkeit von Klagen.
In Fachverfahren, wie sie beispielsweise im Arbeitsrecht oder Mietrecht vorkommen, können spezifische Prozessvoraussetzungen und qualifizierende Merkmale für die Zulässigkeit von Klagen ergänzt werden. In diesen Kontexten sind spezifische Gesetze wie das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) oder das Mietrechtsgesetz (MRG) relevant, die oft zusätzlich Regelungen über die Notwendigkeit bestimmter inhaltlicher und formeller Anforderungen an Klagen treffen.
Zusammenfassend ist im österreichischen Recht der Begriff der „Qualifizierten Sachurteilsvoraussetzung“ nicht explizit vorhanden, aber die Idee, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Gericht urteilsfähig ist, spiegelt sich in verschiedenen Bereichen des Prozessrechts wider. Diese sind in den allgemeinen Regeln des Zivilprozesses und speziellen Verfahren durch die jeweiligen Gesetze normiert.