Als Qualzucht bezeichnet man bei der Züchtung von Tieren die Duldung oder Förderung von Merkmalen, die mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen für die Tiere verbunden sind.
Es verbietet § 5 Abs. 2 des Bundestierschutzgesetzes Züchtungen, „die für das Tier oder dessen Nachkommen mit starken Schmerzen, Leiden, Schäden oder mit schwerer Angst verbunden sind. Qualzüchtungen,“ Dabei ist sowohl die Zucht als auch der Import, Erwerb, die Weitergabe und die Ausstellung verboten.http://sommerfeld-stur.at/defekte/qualzucht-im-oesterreichischen-tierschutzgesetz Irene Sommerfeld-Stur: ”Qualzucht im österreichischen Tierschutzgesetz” http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541 Bundesgesetz über den Schutz der Tiere §5 Im Gesetz sind die folgenden Merkmale zur Erkennung untersagter Züchtungen genannt:
- Atemnot
- Bewegungsanomalien
- Lahmheiten
- Entzündungen der Haut
- Haarlosigkeit
- Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut
- Blindheit
- Exophthalmus
- Taubheit
- Neurologische Symptome
- Fehlbildungen des Gebisses
- Missbildungen der Schädeldecke
- Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Qualzucht#Situation_in_.C3.96sterreich 09.12.2014
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