Der Begriff „Querschnittsgesetz“ ist in erster Linie im deutschen Recht gebräuchlich und bezieht sich dort auf Gesetzgebung, die verschiedene Aspekte mehrerer Rechtsgebiete gleichzeitig berührt. Da dieser Begriff im österreichischen Recht nicht verwendet wird, kann ich stattdessen auf die Struktur und Prinzipien der österreichischen Gesetzgebung eingehen, die im weitesten Sinne ähnliche Auswirkungen haben könnten.
In Österreich kann man sich alternative Begriffe oder Konzepte ins Gedächtnis rufen, die den Einfluss verschiedener Rechtsbereiche aufeinander darstellen: das allgemeine Verwaltungsrecht und die Grundrechte.
Ein Beispiel für querschnittliche gesetzliche Regelungen könnten die Grundrechte im österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) sein. Diese prägen das gesamte Rechtsgefüge und beeinflussen verschiedene Bereiche des einfachen Gesetzesrechts. So können etwa die Bestimmungen zu den Freiheitsrechten die Ausgestaltung von Verwaltungsverfahren, aber auch die Anwendung strafrechtlicher Normen beeinflussen.
Ein weiteres Beispiel sind die Vorgaben für den Datenschutz gemäß dem Datenschutzgesetz (DSG) und den europäischen Regelungen wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die quer durch alle Rechtsgebiete greifen – von sozialrechtlichen über wirtschaftliche bis hin zu verwaltungsrechtlichen Fragestellungen.
Sowohl die verfassungsrechtlichen Vorgaben als auch Regelungen wie jene im Datenschutz können daher als „querschnittliche“ Elemente im österreichischen Recht angesehen werden, weil sie in verschiedene spezifische Bereiche eingreifen und dort berücksichtigt werden müssen. Eine ähnliche Funktion haben auch die allgemeinen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB), wenn sie die Prinzipien des Zivilrechts festlegen, die in verschiedenen speziellen Gesetzen fortgeführt werden.
Im österreichischen Recht ist es wichtig zu beachten, dass nicht nur Gesetzesregelungen, sondern auch Europa-Recht wesentliche querschnittliche Wirkung auf nationale Gesetze haben kann. Europäische Richtlinien und Verordnungen müssen auf nationaler Ebene umgesetzt werden und berühren oftmals mehrere Rechtsbereiche gleichzeitig.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass während der Begriff „Querschnittsgesetz“ in Österreich nicht verwendet wird, die praktische Wirkung von gesetzlichen Regelungen vorhanden ist, die multiple Rechtsbereiche beeinflussen. Beispiele hierfür sind datenschutzrechtliche Vorgaben, verfassungsrechtliche Bestimmungen oder auch EU-Richtlinien, die in das nationale Recht integriert werden.