Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Querschnittsklausel“ nicht auf eine fest etablierte juristische Definition oder einen spezifischen Paragraphen. Stattdessen wird dieser Begriff oft im allgemeinen juristischen Sprachgebrauch verwendet, um Regelungen zu beschreiben, die bereichsübergreifend in mehreren Gesetzen Wirkung entfalten oder Auswirkungen auf verschiedene Rechtsgebiete haben können.
Eine Art Querschnittsmaterie in Österreich wäre zum Beispiel das Datenschutzrecht, das in vielen verschiedenen Bereichen Einfluss hat, trotz der spezifischen Regelung im Datenschutzgesetz (DSG). Ähnlich ist der Einfluss des Gleichbehandlungsrechts zu verstehen, das nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen beachtet werden muss.
Ein weiteres Beispiel ist das Umweltrecht, das verschiedene Bereiche des öffentlichen und privaten Rechts beeinflusst. Hierunter fallen Regelungen, die sowohl im Gewerberecht, im Baurecht, im Wasserrecht als auch im Energie- und Abfallrecht berücksichtigt werden.
Diese Querschnittsmaterien verlangen von Juristen oft ein interdisziplinäres Verständnis und eine Berücksichtigung mehrerer Gesetzesmaterien bei der Rechtsanwendung und -auslegung. Durch ihre Natur ergeben sich aus ihnen komplexe Verzahnungen und Wechselwirkungen, die in der Praxis besondere Aufmerksamkeit erfordern.
Da der Begriff „Querschnittsklausel“ rechtlich unspezifisch ist, gibt es keine konkrete gesetzliche Verankerung oder feststehende Definition im österreichischen Recht. Es ist ein Begriff, der das Verständnis übergreifender Rechtswirkungen beschreibt, was vor allem in den Bereichen Datenschutz, Gleichbehandlung und Umwelt eine besondere Rolle spielt.