Im österreichischen Recht gibt es keinen spezifischen Begriff oder eine gesetzliche Definition für „Querulant“, wie er im deutschen Rechtskontext bekannt sein könnte. Der Begriff „Querulant“ stammt ursprünglich aus dem deutschen Recht und bezieht sich dort auf Personen, die exzessiv und unvernünftig Rechtsschutz suchen und aufgrund ihrer Verhaltensweise das Justizsystem belasten. In Österreich wird dieser Ausdruck nicht in einem rechtlichen Sinne verwendet.
Allerdings existieren in Österreich ähnliche Konzepte, die bestimmte Verhaltensweisen im rechtlichen Kontext regeln. Eine mögliche Betrachtungsweise im österreichischen Recht betrifft etwa missbräuchliches Prozessverhalten. Wenn eine Person das Gerichtssystem offensichtlich missbraucht, um unbegründete Prozesse zu führen oder sinnlose Einsprüche zu erheben, könnte dies durch gerichtliche Maßnahmen eingeschränkt oder sanktioniert werden.
Ein anderer relevanter Punkt ist der Schutz vor missbräuchlichen Klagen. Nach § 6 der Jurisdiktionsnorm (JN) besagt das Prinzip der Prozessökonomie, dass Verfahren zügig und ohne unnötigen Aufwand geführt werden sollen. Dies bedeutet, dass das Gericht berechtigt ist, die Verfahrensführung so zu lenken, dass eine effiziente und gerechte Lösung erreicht wird, was indirket missbräuchlichem Verhalten entgegenwirkt.
Ein praktisches Beispiel aus dem österreichischen Kontext wäre der Fall von jemandem, der wiederholt unberechtigte Ansprüche geltend macht, um andere Personen oder Institutionen zu belästigen oder zu schikanieren. Gerichte können in solchen Fällen Maßnahmen ergreifen, um den Missbrauch des Rechtssystems zu verhindern, beispielsweise durch die Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen oder durch das Auferlegen von Verfahrenskosten.
Zusätzlich schützt das österreichische Recht die Effizienz und den ordnungsgemäßen Ablauf von Prozessen durch die Möglichkeit, Kostenentscheidungen gegen Parteien, die unlautere Verfahrensweisen nutzen, zu treffen, etwa durch kostenträchtige Entscheidungen gegen jemanden, der unbegründete Rechtsmittel einlegt.
Zusammenfassend gibt es im österreichischen Recht keinen direkten Begriff wie „Querulant“ im deutschen Sinne, jedoch existieren Mechanismen, um missbräuchliches Verhalten im Rahmen der Prozessführung zu regulieren und zu sanktionieren. Solche Regelungen dienen dazu, die Funktionstüchtigkeit des Rechtssystems sicherzustellen und die Justiz vor unnötiger Belastung zu bewahren.