Die **Radbruch’sche Formel** ist ein rechtstheoretisches Konzept des deutschen Rechtsphilosophen Gustav Radbruch. Sie bezieht sich auf das Spannungsverhältnis zwischen **Rechtssicherheit** und **Gerechtigkeit** und wird insbesondere in Fällen von Unrechtssystemen wie dem Nationalsozialismus diskutiert.
Nach der Radbruch’schen Formel gilt:
- Grundsatz der Rechtssicherheit: Grundsätzlich ist jedes positive Gesetz zu beachten und anzuwenden, selbst wenn es als ungerecht empfunden wird.
- Ausnahme bei extremer Ungerechtigkeit: Ein Gesetz verliert seinen Rechtscharakter und darf nicht angewendet werden, wenn es so ungerecht ist, dass die Gerechtigkeit in unerträglicher Weise verletzt wird. Dies beschreibt die Grenze zwischen Recht und Unrecht.
- Willkürliche Gesetze: Ein Gesetz, das nicht darauf abzielt, Gerechtigkeit zu schaffen, sondern ausschließlich willkürlich oder diskriminierend ist, ist kein Recht und entfaltet keine Bindungswirkung.
Die Radbruch’sche Formel wurde insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg bei der Aufarbeitung der NS-Zeit angewendet, um die Strafverfolgung von Personen zu ermöglichen, die sich auf formell gültige, aber inhaltlich extrem ungerechte Gesetze beriefen. Sie steht für die Ansicht, dass das positive Recht nicht losgelöst von übergeordneten moralischen Prinzipien bestehen kann.