Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Ratenzahlung“ auf die Vereinbarung, eine Geldschuld in mehreren Teilbeträgen, also Raten, zu begleichen. Diese Vertragsform ermöglicht es dem Schuldner, die gesamte Schuldsumme in vorab festgelegten regelmäßigen Abständen zu bezahlen, anstatt die gesamte Summe auf einmal zu leisten.
Die Ratenzahlung ist vor allem im Zusammenhang mit Verbraucherkreditverträgen relevant. Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) in Österreich regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Kreditgeschäften, insbesondere wenn es sich um einen sogenannten „Abzahlungsgeschäft“ handelt. Ein Abzahlungsgeschäft liegt vor, wenn die Bezahlung durch Teilbeträge über einen bestimmten Zeitraum erfolgt.
Nach dem KSchG hat der Verbraucher verschiedene Rechte, darunter das Recht auf klare und nachvollziehbare Information über die Gesamtkreditkosten und den effektiven Jahreszins. Diese Informationen müssen bereits vor Vertragsabschluss und dann erneut im Vertrag selbst dargelegt werden. Besonders wichtig ist dabei die Pflicht zur Erstellung eines Rückzahlungsplans, der die Fälligkeiten und die Höhe der einzelnen Raten auflijstet.
Weiters relevant ist das Thema des Verzugs: Gerät der Schuldner mit einer Rate in Verzug, sieht das Gesetz – insbesondere das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) – vor, dass unter Umständen der gesamte noch offene Kreditbetrag sofort fällig wird. Dies muss aber im Vertrag klar und unmissverständlich geregelt sein. Zudem sollten die Verzugszinsen im Vertrag entsprechen spezifiziert sein.
Ein zusätzlicher Schutz für den Verbraucher bei Ratenzahlung in Kreditverträgen ist das Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG), sofern der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen wurde oder auf Basis eines Fernabsatzes. Der Verbraucher hat nach dem FAGG grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen das Recht, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
Somit bietet die Ratenzahlung den Verbrauchern die Möglichkeit, große finanzielle Belastungen zu strecken, während das Gesetz entsprechende Schutzmechanismen implementiert hat, um Transparenz und Fairness im Vertragsverhältnis sicherzustellen.