Der Begriff „Rauschmittel“ ist im österreichischen Recht eng mit der Gesetzgebung über Suchtmittel verknüpft. In Österreich ist das Suchtmittelgesetz (SMG) maßgeblich für die Regulierung von Rausch- und Suchtmitteln. Der Begriff „Rauschmittel“ bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch Substanzen, die Rauschzustände hervorrufen können – wie bestimmte Drogen und Alkohol. Rechtlich betrachtet umfasst der Begriff jedoch in erster Linie die Substanzen, die unter das SMG fallen.
Das österreichische Suchtmittelgesetz definiert und reguliert den Umgang mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen. Das SMG bezieht sich auf international kontrollierte Substanzen, die auch in verschiedenen internationalen Abkommen (wie etwa der Einheitsübereinkommen von 1961 über Suchtstoffe) geregelt sind. Zu den Suchtmitteln gehören illegale Drogen wie Heroin, Kokain, Cannabis oder Ecstasy, aber auch bestimmte Medikamente, die Missbrauchspotential haben.
§ 2 SMG führt eine Aufzählung und Definition von Suchtmitteln und bezieht sich auf die Anlagen des Gesetzes, in denen die spezifischen Substanzen gelistet sind. Diese Anlagen werden regelmäßig aktualisiert, um Änderungen in der internationalen Drogenpolitik Rechnung zu tragen.
Der Besitz, Erwerb, Import, Export und Handel mit Suchtmitteln ist grundsätzlich strafbar, wenn keine Genehmigung dafür vorliegt. Die Strafen sind in §§ 27 ff. SMG geregelt und variieren je nach Art und Menge des Suchtmittels sowie den Umständen des jeweiligen Falls.
Ein spezielles Thema im österreichischen Recht ist der „Eigenbedarf“. Das SMG sieht in bestimmten Fällen eine Diversion vor, das heißt eine außergerichtliche Einigung, wenn es sich um geringe Mengen für den Eigenverbrauch handelt und keine Gefährdung von Dritten gegeben ist (§ 35 SMG).
Zusätzlich zu den Vorschriften des SMG gibt es im Verwaltungsrecht Regelungen zu legalen Rauschmitteln wie Alkohol und Tabak, die den Jugendschutz und den Verkauf regeln.
Zusammenfassend ist im österreichischen Recht der Begriff „Rauschmittel“ eng mit dem Suchtmittelgesetz und dessen Regelungen zur Handhabung und zum Umgang mit illegalen Substanzen verknüpft. Rechtlich unterscheidet man in Österreich klar zwischen legalen und illegalen Rauschmitteln, wobei die rechtlichen Konsequenzen für den Umgang mit diesen Substanzen deutlich unterschiedlich ausfallen können.