Das Recht eines Staates, kraft seiner Gebietshoheit und seines eigenen Ermessens, einem Ausländer Einreise und Aufenthalt zu gewähren und sich der Anwendung der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates über dieses Individuum zu widersetzen.
Synonym(e)
- Asylrecht
Oberbegriff(e)
- Asyl
Verwandte(r) Begriff(e)
- Recht auf Asyl
Verwendungshinweis(e)
- In einigen Staaten gibt es engere oder weitere Kriterien als die in der Genfer Konvention von 1951 und dem Protokoll von 1967 festgelegten Kriterien.
- Die Internationale Organisation für Migration (IOM) verwendet den Begriff in zwei Zusammenhängen: – das Recht, Asyl zu gewähren (ein Staat darf jeder Person innerhalb seines Hoheitsgebietes Asyl gewähren) und – das Recht, Asyl gewährt zu bekommen, entweder gegenüber dem Staat, in dem die Person um Asyl nachsucht oder gegenüber dem verfolgenden Staat.
Quelle
- UNHCR International Thesaurus of Refugee Terminology (nicht auf Deutsch verfügbar)
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