In Zusammenhang mit einem Flüchtling das Recht, das in Art.23 der Richtlinie 2011/95/EU und in Art.8 der Richtlinie 2013/33/ EU verankert ist und die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Familieneinheit aufrechtzuerhalten.
Synonym(e)
- Prinzip der Familieneinheit
Oberbegriff(e)
- Recht auf Familienleben
Unterbegriff(e)
- Familienzusammenführung
Verwandte(r) Begriff(e)
- Familienbildung
- Familienmigration
- Familienzusammenführung
- Kettenmigration
Verwendungshinweis(e)
- Es gibt einen Unterschied zwischen dem Recht auf Familieneinheit und dem Recht auf Familienleben. Das Recht auf Familieneinheit bezieht sich mehr auf den Zweck und die Verfahrensaspekte bei der Einreise und dem Aufenthalt mit dem Ziel, die Familie wieder zu vereinen, und um den Grundrechten, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, zu entsprechen.
Quelle
- Abgeleitet vom EMN anhand von Art. 23 der Richtlinie 2011/95/ EU (Neufassung der Qualifikationsrichtlinie) und Art. 12 der Richtlinie 2013/33/EU (Neufassung der Aufnahmerichtlinie)
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