Rechtfertigender Notstand setzt die Rettung eines eindeutig höherwertigen Gutes auf Kosten eines geringeren voraus Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt des objektiven Werts kollidierender Rechtsgüter. Beim rechtfertigenden Notstand geht es darum, dass das rettende Gut höher sein muss als das opfernde Gut. Er ist gesetzlich nicht geregelt (auch “übergesetzlich” oder außergesetzlich bezeichnet).
Beim rechtfertigenden Notstand kollidieren die Interessen von Rechtsgütern, die nicht gleichwertig sind.
Notstandsituation
unmittelbar drohender Nachteil für ein Individualrechtsgut und Bedeutsamkeit des Nachteils Notstandshandlung: Höherwertigkeit des geretteten Rechtsgutes, einziges mittel und kein unangemessenes mittel Subjektives Rechtfertigungselement
Beispiele
- Leben gegen Leben kann nicht aufgewogen werden da gleichwertig daher hier kein rechtfertigender Notstand.
- Person A wird von einem streunenden (eigentümerlosen) Hund angegriffen und wehrt diesen Angriff mit einem Holzprügel ab. Der Hund stirbt durch die Abwehrhandlung der Person A.
Abgrenzung
Entschuldigender Notstand