Ein Rechtsanwalt im österreichischen Recht ist ein Jurist, der befugt und qualifiziert ist, Parteien vor Gericht zu vertreten und sie in allen rechtlichen Angelegenheiten zu beraten. Die gesetzliche Grundlage für die Ausübung dieses Berufs findet sich im österreichischen Rechtsanwaltsgesetz (RAG).
Laut § 1 RAG ist die Tätigkeit des Rechtsanwalts ein freier Beruf, und § 8 RAG legt fest, dass die Voraussetzung für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft das erfolgreiche Absolvieren des Studiums der Rechtswissenschaften sowie eine praktische Gerichtspraxis ist, gefolgt von einer Anwaltsprüfung.
Rechtsanwälte in Österreich genießen besondere Unabhängigkeit, die notwendig ist, um ihre Mandanten effektiv zu verteidigen. Die Berufsausübung unterliegt gewissenhaften Pflichten gegenüber Mandanten wie Verschwiegenheitspflicht (§ 9 RAG) und Sorgfaltspflicht.
Zusätzlich sind Rechtsanwälte Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, die als Standesvertretung fungiert. Diese Kammer hat Aufsichtsfunktionen und ist für die Regelung von Aufnahme, Berufsausübung und Disziplinarsachen zuständig. Die Rechtsanwälte sind auch verpflichtet, einen Beitrag zur Versorgungskasse zu zahlen, die für soziale Absicherungen wie Pensionsleistungen sorgt.
Rechtsanwälte dürfen als Advokaten eigenständig tätig sein oder in einer Kanzlei als Partner oder angestellte Anwälte arbeiten. Sie haben zudem das Recht, in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Fällen ihrer Mandanten tätig zu werden und sind berechtigt, in allen Rechtsgebieten zu beraten und Vertretung zu leisten.
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und deren Erhalt sind strikt geregelt, um sowohl die Qualität der Rechtsberatung als auch den Schutz der Mandanten zu gewährleisten. Ein besonderer Aspekt der Berufsausübung ist die ständige Fortbildung, um sicherzustellen, dass Rechtsanwälte stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und -entwicklung sind.
Zusammenfassend beschreibt der Rechtsanwalt in Österreich einen Rechtsberater und -vertreter, der eine qualifizierte akademische und praktische Ausbildung durchlaufen hat, besonderen beruflichen Pflichten unterliegt und einer standesrechtlichen Aufsicht durch die Rechtsanwaltskammer unterliegt.