Rechtsbeistand

Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Rechtsbeistand“ eine Person, die im Rahmen bestimmter rechtlicher Angelegenheiten beratend und unterstützend tätig ist, ohne zwangsläufig ein Rechtsanwalt zu sein. Der Rechtsbeistand kann sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen involviert sein, jedoch mit gewissen Einschränkungen im Vergleich zu einem zugelassenen Rechtsanwalt.

Im Zivilrecht ist die Vertretung durch Rechtsbeistände eingeschränkt, da die Rechtsanwaltsordnung festlegt, dass nur bestimmte Personen zur berufsmäßigen Parteienvertretung vor Gericht befugt sind. Neben Rechtsanwälten dürfen in manchen Fällen auch Notare, Ziviltechniker und andere qualifizierte Personen bestimmte Vertretungsaufgaben übernehmen. Der Begriff „Rechtsbeistand“ findet hier weniger Anwendung, da die formelle Vertretung meist einem zugelassenen Berufsstand vorbehalten ist.

Im Strafrecht hingegen spielt der Rechtsbeistand eine bedeutendere Rolle, insbesondere in der Unterstützung von Verdächtigen oder Angeklagten während der Ermittlungsphase. Der Rechtsbeistand kann Personen rechtlich beraten, sie jedoch nicht umfassend vor Gericht vertreten, wenn er oder sie nicht als Verteidiger zugelassen ist. Hier sind insbesondere die Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) von Relevanz, welche die Rechte des Beschuldigten und die Anforderungen an einen Verteidiger regelt.

Es gibt auch die Möglichkeit der Rechtsberatung durch Institutionen wie die Arbeiterkammer oder den Konsumentenschutz, wo juristisch geschulte Berater als Rechtsbeistand fungieren können, um Betroffene zu unterstützen und zu beraten.

Für den Begriff „Rechtsbeistand“ in einem vertieften rechtlichen Sinne ist daher die genaue Abgrenzung zur Vertretung durch Rechtsanwälte sowie die Berücksichtigung der Spezialisierung und Qualifikation der handelnden Personen essenziell. Die konkreten gesetzlichen Rahmenbedingungen und Einsatzmöglichkeiten von Rechtsbeiständen können in entsprechenden Paragrafen des österreichischen Zivil- und Strafprozessrechts gefunden werden, ohne jedoch in jedem Fall explizit als „Rechtsbeistand“ bezeichnet zu werden.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte