Im österreichischen Recht ist der Begriff „Rechtsbrecher“ nicht explizit fest definiert. Im allgemeinen Sprachgebrauch und auch im juristischen Kontext wird er jedoch für Personen verwendet, die gegen bestehende Gesetze verstoßen haben. Im rechtlichen Sinne umfassen „Rechtsbrecher“ somit alle Personen, die strafrechtlich relevante Verhaltensweisen zeigen, also Straftaten begehen.
Das österreichische Strafrecht, kodifiziert im Strafgesetzbuch (StGB), legt detailliert fest, welche Handlungen als strafbar gelten und welche Strafen dafür vorgesehen sind. Ein „Rechtsbrecher“ im Sinne der bestehenden gesetzlichen Regelungen wäre demnach jemand, der gegen die im StGB oder anderen strafrechtlichen Bestimmungen geregelten Normen verstößt. Beispiele dafür sind Diebstahl (§ 127 StGB), Körperverletzung (§ 83 StGB), Betrug (§ 146 StGB) und viele weitere Straftatbestände.
Darüber hinaus gibt es auch Ordnungswidrigkeiten, die zwar nicht Teil des Strafgesetzbuches, jedoch in anderen speziellen Gesetzen geregelt sind, wie Verkehrsverstöße gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Eine relevante Diskussion zum Begriff des „Rechtsbrechers“ kann sich auch im Bereich des Strafprozesses ergeben. Je nach dem Stand des Verfahrens werden unterschiedliche Begriffe verwendet, wie etwa „Beschuldigter“ (§ 48 Abs. 1 Z 1 Strafprozessordnung, StPO) während der Ermittlungen oder „Angeklagter“ im Hauptverfahren (§ 49 Abs. 1 StPO). Tatsächlich „Rechtsbrecher“ wäre ein Beschuldigter oder Angeklagter erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung und einer Begründung der Rechtskraft im Sinne der §§ 489 und 490 StPO.
Es gibt überdies spezielle Bestimmungen für die Behandlung von Rechtsbrechern nach einer Verurteilung, wie etwa im Strafvollzugsgesetz (StVG), das die Bedingungen für den Vollzug von Freiheitsstrafen regelt. Hier kommen Aspekte der Resozialisierung und gesellschaftlichen Wiedereingliederung zum Tragen.
Zusammengefasst beschreibt der Begriff »Rechtsbrecher« in Österreich somit eine Person, die die Gesetze verletzt hat, wobei der konkrete rechtliche Status und die Konsequenzen stark vom Verlauf des jeweiligen Straf- oder Verwaltungsverfahrens abhängen.