Der Begriff „Rechtsfolge“ bezieht sich im österreichischen Recht auf die Konsequenzen, die aus der Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten Sachverhalt resultieren. Diese Folgen können vielfältiger Natur sein und beinhalten die rechtlichen Konsequenzen, die eintreten, wenn die Tatbestandsmerkmale einer Norm erfüllt sind. Im Zivilrecht etwa führt die Erfüllung eines Vertrages gemäß § 859 ABGB dazu, dass vertragliche Verpflichtungen ausgestaltet werden. Im Bereich des Verwaltungsrechts beziehen sich Rechtsfolgen auf die Entscheidungen, die eine Behörde aufgrund anwendbarer Gesetze trifft.
Im Strafrecht sind die Rechtsfolgen klar geregelt, sobald der Tatbestand eines strafrechtlich relevanten Verhaltens erfüllt ist. Hierbei kommen Sanktionen gemäß den Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) zur Anwendung, wie etwa Freiheitstrafen oder Geldstrafen, die in den jeweiligen Strafnormen genau festgelegt sind.
In der Praxis bedeutet das, dass die Rechtsfolgen den Zielpunkt jedweder rechtlichen Auseinandersetzung oder Normauslegung darstellen, indem sie bestimmen, welche rechtlichen Wirkungen in einem konkreten Fall eintreten. Daher ist die korrekte Ermittlung der Rechtsfolgen unerlässlich für die Rechtsanwendung und -durchsetzung im gesamten Rechtsbereich von Österreich. Dieses Konzept ist von zentraler Bedeutung, da es sowohl den Gesetzgeber als auch die Gerichte anleitet, wie gesetzliche Vorschriften in der realen Welt umgesetzt werden sollen.