Im österreichischen Recht ist der Begriff „Rechtskauf“ keine Standardbezeichnung, die in den gesetzlichen Texten explizit verwendet wird. Stattdessen fällt der Kauf von Rechten unter den allgemeinen Rahmen des Kaufvertrags, der im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) detailliert geregelt ist. Der Kaufvertrag wird in den Paragraphen 1053 bis 1064 ABGB behandelt.
Beim Kaufvertrag im Sinne des ABGB verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer eine Sache gegen Zahlung eines bestimmten Preises zu übertragen und das Eigentum daran zu verschaffen. Der Begriff „Sache“ umfasst gemäß § 285 ABGB nicht nur körperliche Gegenstände, sondern auch Rechte und andere Güter. Somit kann der Kauf von Rechten (zum Beispiel Forderungen, Lizenzrechte etc.) als Rechtskauf im umfassenderen Sinne betrachtet werden.
Ein wichtiger Aspekt beim Kauf von Rechten ist die Übereignung oder Übertragung dieser Rechte, die häufig besondere Formerfordernisse haben kann, je nachdem, um welche Art von Recht es sich handelt. Dies ist insbesondere bei nicht verkörperten Rechten von Bedeutung, da ihre rechtliche Übertragung oft nicht durch den physischen Besitz, sondern durch eine rechtliche Abtretung geregelt wird.
Die Abtretung von Forderungen, die zu einem der häufigsten Formen des Rechtskaufs zählt, ist in den Paragraphen 1392 bis 1399 ABGB geregelt. Für eine gültige Abtretung muss der Abtretungsvertrag formlos abgeschlossen werden, es sei denn, das Gesetz verlangt eine bestimmte Form. Solche besonderen Regelungen müssen bei einem Rechtskauf beachtet werden, um sicherzustellen, dass die Übertragung rechtlich wirksam ist.
In der Praxis bedeutet dies, dass beim „Rechtskauf“ im österrreichischen Sinne genau geprüft werden muss, welche spezifischen gesetzlichen Regelungen auf das jeweilige zu kaufende Recht Anwendung finden. Der Kaufpreis sowie die Modalitäten der Vertragserfüllung müssen dabei so vereinbart werden, dass die rechtliche Übertragung des Rechtes ohne Rechtsmängel erfolgen kann. Der Käufer muss darauf achten, dass er im Zuge der Übertragung auch die volle Verfügungsgewalt über das gekaufte Recht erlangt und keine Rechte Dritter im Wege stehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Rechtskauf in Österreich fällt unter die allgemeinen Bestimmungen des Kaufrechts im ABGB und bedarf einer gründlichen rechtlichen Prüfung der zu kaufenden Rechte und deren spezifischer Übertragungsmodalitäten.