Rechtsobjekte sind alles, was Gegenstand eines Rechtes oder einer Pflicht sein kann. Rechtobjekte sind Sachen, auf die sich subjektive Rechte beziehen können und die ein Berechtigter in seiner Rechtsmacht hat. Auch unkörperliche zählen dazu.
Rechtsobjekte sind Gegenstände, auf die sich subjektive Rechte beziehen können, vor Allem Sachen. Eine Sache ist alles was sich von der Person unterscheidet und zum Gebrauch der Menschen dient.” (§285) Tiere werden wie Sachen behandelt, Sachen sind auch unkörperliche Dinge wie Rechte und Immaterialgüter. Die Einteilung der Sachen:
- Beweglich/Unbeweglich: unbeweglich sind Liegenschaften und Aufbauten sowie Bäume
- Verbrauchbar/Unverbrauchbar: Gebrauchsrechte nur an unverbrauchbaren Sachen
- Vertretbar/Unvertretbar: vertretbares wird bloß an Maß, Zahl und Gewicht bestimmt,
unvertretbares anhand von individuellen Merkmalen.
Quellen & Einzelnachweise
- Bürgerliches Recht Zusammenfassung Jänner 2013 – User namens “Gregor” Seite 14 23.12.2014