Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Rechtsschein“ auf die Situation, in der aufgrund bestimmter äußerer Umstände ein falsches Bild von der Rechtslage entsteht, das allerdings von einem guten Glauben ausgeht. Der Rechtsschein führt dazu, dass Dritte, die auf diesen Schein vertrauen, geschützt werden, selbst wenn die tatsächliche Rechtslage anders ist. Der Zweck des Rechtsscheins ist der Schutz des Vertrauens Dritter in die äußere Evidenz einer rechtlichen Situation.
Ein zentrales Anwendungsgebiet des Rechtsscheins im österreichischen Recht ist der gutgläubige Erwerb von beweglichen Sachen gemäß § 367 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB). Hier wird jemand geschützt, der im guten Glauben eine Sache von einem Nichtberechtigten, beispielsweise einem Dieb, erwirbt, wenn dieser Verkäufer die Sache in seinem Besitz hatte und der Erwerber weder wusste noch aufgrund grober Fahrlässigkeit hätte wissen müssen, dass der Verkäufer nicht der rechtmäßige Eigentümer ist. Der Rechtsschein, der durch den Besitz des Verkäufers erweckt wird, geht hier dem wahren Eigentümer gegenüber vor, sofern der Erwerber gutgläubig handelt.
Ein weiteres Beispiel sind die Rechtsscheintatbestände im Gesellschaftsrecht. Hier kann jemand, der im Geschäftsverkehr mit einer Gesellschaft handelt und auf die im Firmenbuch eingetragene Vertretungsbefugnis vertraut, im Vertrauen auf den Rechtsschein geschützt werden, selbst wenn es intern zu Abweichungen gekommen ist.
Der Rechtsschein spielt auch im Grundbuchsrecht eine Rolle. Wer im Vertrauen auf das öffentlich geführte Grundbuch ein Liegenschaftsrecht erwirbt, genießt gemäß § 61 des Grundbuchsgesetzes (GBG) ebenfalls Vertrauensschutz, da das Grundbuch per se einen öffentlichen Glauben genießt. Dieser Grundsatz ist entscheidend für den Schutz von gutgläubigen Erwerbern, selbst wenn die im Grundbuch eingetragene Person nicht der wahre Eigentümer der Liegenschaft ist.
Der Rechtsschein ist in diesen Situationen eng mit dem Prinzip von Treu und Glauben verbunden und stützt sich darauf, dass jemand durch vertretbares Vertrauen auf äußere Umstände geschützt werden sollte, selbst wenn diese Umstände in Wirklichkeit nicht die wahren rechtlichen Gegebenheiten widerspiegeln.
Insgesamt zeigt der Rechtsschein im österreichischen Recht ein Spannungsfeld zwischen der Sicherheit des Rechtsverkehrs und der Richtigkeit der materiellen Rechtslage, wobei das Vertrauen in die Rechtsbeständigkeit wesentlich ist.