Im österreichischen Recht versteht man unter „Refinanzierung“ generell den Prozess, durch den sich ein Kreditinstitut die benötigten finanziellen Mittel beschafft, um seinen laufenden Kreditverpflichtungen nachkommen zu können. Der Begriff bezieht sich auf die Aktivseite der Bilanz eines Kreditinstituts, wobei es darum geht, die zur Kreditvergabe an Kunden notwendigen Gelder zu beschaffen. Das kann durch verschiedene Finanzierungsquellen geschehen, wie zum Beispiel Einlagen von Kunden, Aufnahme von Krediten bei anderen Banken, Emission von Anleihen oder über die Aufnahme von Mitteln bei der Zentralbank.
Das Bankwesengesetz (BWG) bildet einen wesentlichen rechtlichen Rahmen für den Bereich der Refinanzierung in Österreich. Gemäß BWG sind österreichische Kreditinstitute verpflichtet, ausreichend Liquidität zu halten und ihre Refinanzierungsstrukturen so zu gestalten, dass sie stets in der Lage sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Liquiditätsverordnung, die detaillierte Bestimmungen zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit beinhaltet.
Der Begriff Refinanzierung im österreichischen Kontext impliziert auch die Betrachtung der Zinsrisiken, die auftreten können, wenn die Zinsen, die das Kreditinstitut für seine aufgenommenen Mittel zahlen muss, höher sind als die Zinsen, die es durch die verliehenen Kredite einnimmt. Hierbei kommen Instrumente des Risikomanagements zum Einsatz, um Zinsschwankungen abzumildern und die Refinanzierungskosten zu optimieren.
Insgesamt ist die Refinanzierung ein zentraler Bestandteil der bankgeschäftlichen Tätigkeit, um die Liquidität und Stabilität eines Kreditinstituts sicherzustellen.