Regieleistungen sind Arbeiten, die aufgrund einer nicht vorhergesehenen nicht geplanten Entwicklung erforderlich sind und nach Zeitaufwand bezahlt werden. Häufig ist dies z. B. bei Bauarbeiten der Fall.
Es regelt der Abschnitt 5.27 der ÖNORM B 2110 die Durchführung und Abschnitt 5.28.6 die Abrechnung von
Regieleistungen auf Baustellen. Regieleistungen dürfen demnach nur dann ausgeführt werden, wenn sie vom uftraggeber angeordnet sind.
Umstände, die zu Aufzahlungen führen Erschwernisse, Überstunden, etc.sind vor Inangriffnahme der Leistung zwischen Auftraggeber
und Auftragnehmer einvernehmlich festzulegen.
Der Auftragnehmer hat über die Regieleistungen täglich Aufzeichnungen zu führen und diese binnen einer Woche dem Auftraggeber zur Bestätigung und Anerkennung der Art und des Umfanges der Regieleistung zu übermitteln.
Siehe auch
- Bauvertrag
- Baurecht
Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Regieleistung 15.12.2014
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