Der österreichische Reisepass ist–wie in allen Staaten der Europäischen Union–ein bordeauxroter Reisepass gemäß den Mindestsicherheitsstandards der EU. Er hat grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren außer bei Kindern unter zwölf Jahren, die je nach Alter zwei bzw. fünf Jahre gelten und kann nicht verlängert werden, im Gegensatz zu den alten grünen Pässen oder noch älteren beigefarbenen, die fünf Jahre galten, und zweimal um weitere fünf Jahre verlängert werden konnten. Österreichische grüne Pässe, die im Ausland – beispielsweise bei Botschaften oder Konsulaten – ausgestellt wurden, hatten hingegen eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.
Ausstellung
Der Reisepass wird entweder von Magistraten oder Bezirkshauptmannschaften ausgestellt und kann auch bei dazu berechtigten Gemeinden beantragt werden. Seit dem 16. Juni 2006 werden biometrische Pässe sogenannte „Sicherheitspässe“ ausgegeben, die mit einem kontaktlosen Chip versehen sind. Hierfür wird ein Passbild benötigt, das bestimmte Kriterien an die biometrische Erfassung erfüllen muss Infos siehe: hier. Er kostet 75,90 Euro. Auf dem Chip wird das digitale Gesichtsbild sowie bei Pass-Ausstellungen seit dem 30. März 2009 auch die verpflichtend abzugebenden zwei Fingerabdrücke gespeichert. Eine zulässige nachträgliche Änderung ist die Eintragung eines akademischen Grades, die Eintragung der Standesbezeichnung Ingenieur, die Streichung der miteingetragenen Kinder von Amts wegen, wenn diese einen eigenen Reisepass erhalten oder die Änderung der besonderen Kennzeichen Narben, Tätowierungen des Passinhabers. Für alle anderen Änderungen muss ein neuer Pass ausgestellt werden. Der neue Reisepass kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder beliebigen Passbehörde beantragt werden und wird zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei gefertigt. Dazu werden Fotos und Unterschrift gescannt und digital nach Wien gesandt. Nach der Herstellung erfolgt die Zustellung direkt an den Passinhaber per Rückscheinbrief innerhalb von fünf bis sieben Tagen bei Express-Bearbeitung in drei Tagen, hierfür werden insgesamt 100 Euro, bei Ein-Tages-Express-Bearbeitung werden insgesamt 220 Euro erhoben. In der Regel erfolgt die Zustellung auch ohne Express-Bearbeitung oft schon in zwei bis drei Tagen, dies wird jedoch nicht garantiert. Wegen dieser Art der Übernahme werden abgelaufene Pässe schon bei der Antragstellung entwertet bzw. die Gültigkeitsdauer auf wenige Tage gekürzt.
Kinderpässe
Im Passwesen gilt eine Person bis zwölf Jahre als Kind. Eine Miteintragung von Kindern ist seit 15. Juni 2009 nicht mehr möglich. Bestehende Kindereintragungen behielten für 3 Jahre ihre Gültigkeit und liefen mit 15. Juni 2012 automatisch aus. Seit dem benötigen Kinder eigene Reisepässe. Kinderpässe kosten nur 30 Euro und sind fünf Jahre gültig. Kindern unter zwei Jahren wird der erste Pass kostenlos ausgestellt, er ist nur zwei Jahre lang gültig. Das Aussehen der Pässe ist gleich. Von Kindern werden jedoch keine Fingerabdrücke gespeichert und keine Größe eingetragen, sie müssen jedoch bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Bei fehlenden Schreibkenntnissen muss ein Erziehungsberechtigter den Namen in Blockschrift in das Unterschriftsfeld schreiben. Auch für Kinderpässe gibt es Expressbearbeitung mit erhöhten Tarifen.
Reisedokument
Der Besitz eines Reisepasses ist nicht vorgeschrieben. Ein Nichtmitführen im Ausland ist jedoch strafbar. Das gilt auch für die Schengen-Staaten, in denen beim Grenzübertritt üblicherweise der Reisepass nicht kontrolliert wird. In den meisten europäischen Staaten kann allerdings statt des Reisepasses auch ein Personalausweis mitgeführt werden.
Mit Reisepässen, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und dem 15. Juni 2006 ausgestellt wurden, konnte nur dann visumfrei in die USA eingereist werden, wenn diese nachträglich behördlicherseits mit einem Aufkleber „Fotovignette“ mit einem gedruckten Bild des Inhabers ausgestattet wurden.
Notpass
Notpässe können ausgestellt werden, wenn man vor einer wichtigen/unaufschiebbaren Reise über keinen gültigen Reisepass verfügt bzw. die Laufzeit des Reisepasses kürzer als das auszustellende Visum wäre, der Zeitraum zur Ausstellung eines neuen Reisepasses nicht ausreicht oder die Abgabe von Fingerabdrücken nicht möglich ist. Solch ein Notpass kann direkt am Flughafen Wien oder in der Feuerwache Rathaus in Wien sofort ausgestellt werden, es besteht auch ein Bereitschaftsdienst in manchen Bezirkshauptmannschaften für Notfälle. Für die Ausstellung werden zwei gleiche, biometrische Farb-Passbilder nicht älter als sechs Monate im Hochformat zirka 3,5 x 4,5 Zentimeter benötigt sowie ein Amtlicher Lichtbildausweis Personalausweis, Führerschein, Dienstausweis, etc. oder eine Identitätszeugin bzw. ein Identitätszeuge Ehegatte, Lebensgefährte, Verwandte, damit die Identität geprüft werden kann. Außerdem muss die Voraussetzung zur Ausstellung eines Notpasses glaubhaft gemacht werden. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr, ein Notpass berechtigt jedoch nicht in allen Fällen zur Einreise in andere Staaten z. B. Türkei oder nur in Verbindung mit einem Visum z. B. USA.
Literatur
- Andreas Temmel: ”Das österreichische Passwesen zwischen 1848 und 1918”. Diplomarbeit. Universität Graz, Graz 2006, http://permalink.obvsg.at/AC05694039 OBV.
- Michael Ferdinand Hollerer: ”Der biometrische Reisepass und dessen Vereinbarkeit mit den Grundrechten der österreichischen Rechtsordnung”. Diplomarbeit. Universität Graz, Graz 2010. – http://media.obvsg.at/AC08370299-2001 Volltext online.
Weblinks
http://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/passservice/notpass.html Notpass-Ausstellung Passservice der Stadt Wien
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreichischer_Reisepass 03.12.2014
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