Im österreichischen Recht ist der Begriff „Remittent“ primär im Zusammenhang mit dem Wechselrecht relevant, welches im Wechselgesetz (WG) geregelt ist. Der Remittent ist die Person, an die der Wechsel ursprünglich ausgestellt oder indossiert wird. Vereinfacht gesagt, handelt es sich dabei um den ersten Berechtigten, der den Wechsel zur Zahlung vorlegt.
Das Wechselgesetz liefert die rechtliche Grundlage für die Verwendung von Wechseln als Zahlungsinstrumente und regelt die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien. Der Remittent ist ein zentraler Akteur im Rahmen der Wechselkette, denn er tritt den Wechsel durch Indossament oder durch einfache Übergabe an nachfolgende Berechtigte weiter. Dadurch kann die schuldrechtliche Verpflichtung, die im Wechsel verankert ist, auf andere Personen übertragen werden.
Die Rolle des Remittenten ist mit spezifischen Rechten und Pflichten verbunden. So hat der Remittent beispielsweise das Recht, bei Nichtzahlung Rückgriff auf den Aussteller des Wechsels oder auf andere Haftende zu nehmen (§ 43 WG). Der Wechselgeber ist verpflichtet, dem Remittenten bei der Vorlegung und Protesterhebung unterstützend zur Seite zu stehen.
Im Kontext anderer Zahlungsverpflichtungen ist der Begriff des Remittenten nicht spezifisch geregelt und wird nicht im selben Maße formalisiert verwendet wie im Wechselrecht. Der Begriff kann jedoch auch außerhalb des Wechselrechts im allgemeinen Rechtsverkehr vorkommen, etwa in Geschäfts- und Bankenoperationen, wo es um die Übertragung von Geldbeträgen geht. In solchen Situationen entspricht der Remittent dem Absender einer Zahlung oder einem Überweiser.
Es ist wichtig, die Begrifflichkeiten genau zu kennen, da Wechsel oft in internationalen Handelsgeschäften genutzt werden und hier die Kenntnis der jeweiligen Rechtsbegriffe essentiell ist. Der Remittent trägt dabei Verantwortung, dass die Inhalte des Wechsels korrekt sind und korrekte Angaben zu den Zahlungsterminen und zur Wechselsumme enthalten sind, um die rechtlichen Ansprüche durchsetzen zu können.
Zusammenfassend ist der Remittent im österreichischen Wechselrecht derjenige, der als erster den Wechsel zur Zahlung erhalten soll, und hat damit zentrale rechtliche und wirtschaftliche Funktionen im Umlauf des Wechsels.