In Österreich bezeichnet der Begriff „Repräsentative Demokratie“ ein politisches System, in dem das Volk durch gewählte Vertreter in Parlamenten an der Willensbildung und Entscheidungsfindung beteiligt ist. Im Gegensatz zur direkten Demokratie, wo Entscheidungen unmittelbar durch Volksabstimmungen getroffen werden, erfolgt die politische Willensbildung in Österreich primär durch repräsentative Organe. Die Grundlagen der repräsentativen Demokratie sind in der Bundesverfassung der Republik Österreich verankert.
Der wichtigste Ausdruck der repräsentativen Demokratie in Österreich ist die Rolle des Nationalrates. Dieser ist die allgemeine Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und wird durch direkte Wahlen bestimmt. Die Zuständigkeiten und die Funktionsweise des Nationalrates sind im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geregelt. Der Nationalrat hat umfassende gesetzgebende Befugnisse, überwacht die Regierung und wirkt an der Budgetgestaltung mit. Die Abgeordneten des Nationalrates sind Repräsentanten der Bevölkerung und sollen im Sinne des Gemeinwohls Entscheidungen treffen.
Ein weiterer zentraler Aspekt der repräsentativen Demokratie in Österreich ist der Bundesrat, der die Interessen der Bundesländer im Gesetzgebungsprozess vertritt. Der Bundesrat wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern vielmehr von den Landtagen der einzelnen Bundesländer entsandt. Dieses Zwei-Kammer-System stellt sicher, dass sowohl die nationalen als auch die regionalen Interessen im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden.
Im Rahmen der repräsentativen Demokratie in Österreich spielt auch der Bundespräsident eine Rolle. Während er als Staatsoberhaupt überwiegend repräsentative Aufgaben hat, verfügt er über bestimmte Kompetenzen, wie etwa die Ernennung der Bundesregierung. Der Bundespräsident wird in Österreich direkt vom Volk gewählt, was ein Element direkter Demokratie im ansonsten primär repräsentativen System darstellt. Die Aufgaben und Befugnisse des Bundespräsidenten sind ebenfalls im B-VG festgelegt.
Ein wichtiger Paragraph, der die Rolle der repräsentativen Demokratie unterstreicht, ist Artikel 26 des B-VG. Dieser Artikel regelt die Wahl des Nationalrates und legt fest, dass die Wahl allgemein, gleich, unmittelbar, persönlich und geheim sein muss. Er sichert damit die Grundprinzipien der repräsentativen Demokratie ab, indem er garantiert, dass alle Bürgerinnen und Bürger freien und fairen Zugang zur Wahl haben.
Zusammengefasst basiert die repräsentative Demokratie in Österreich auf gewählten Vertretungen, die im Interesse des Volkes Gesetze erlassen, kontrollieren und gestalten. Dabei spielen der Nationalrat als zentrale gesetzgebende Körperschaft, der Bundesrat als Vertretung der Bundesländer und der direkt gewählte Bundespräsident eine wesentliche Rolle. Die rechtlichen Grundlagen und Bestimmungen dieser Struktur sind in der österreichischen Bundesverfassung detailliert verankert und sichern die demokratische Mitwirkung der Bevölkerung auf verschiedenen Ebenen.