Im österreichischen Recht wird der Begriff „Repressalie“ nicht in einem spezifischen rechtlichen Kontext verwendet, wie dies im internationalen Recht der Fall sein könnte. Allgemein versteht man unter Repressalien im rechtlichen und politischen Kontext Maßnahmen, die ein Staat als Vergeltungsmaßnahmen gegen einen anderen Staat ergreift, um dessen rechtswidriges Verhalten zu sanktionieren oder zu erzwingen. Im nationalen Recht Österreichs gibt es keine spezifische gesetzliche Regelung für Repressalien, wie es sie im Völkerrecht geben könnte.
Sollte man jedoch auf Repressalien im Sinne von Vergeltungsmaßnahmen innerhalb eines anderen Kontexts stützen wollen wie etwa Arbeitsrecht oder Zivilrechtliche Auseinandersetzungen, so gibt es in Österreich spezifische Regelungen, die sich beispielsweise auf Benachteiligungsverbot und Maßnahmen gegen Mobbing und Diskriminierung beziehen. Ein relevantes Gesetz könnte hier das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) sein, welches Diskriminierungen und ungerechtfertigte Benachteiligungen am Arbeitsplatz regelt und Verbote gegenüber Vergeltungsmaßnahmen (Retorsionen) festlegt.
Daher ist es sinnvoll, den Begriff in Österreich allgemein und unter einer Betrachtung aktueller relevanter Rechtsvorschriften zu betrachten, um zu verstehen, welche rechtlichen Maßnahmen gegen benachteiligende oder diskriminierende Handlungen zur Verfügung stehen, auch wenn der Begriff „Repressalie“ selbst nicht unmittelbar verwendet wird.