Der Begriff „Reserverwährung“ selbst ist im österreichischen Recht nicht explizit definiert oder geregelt. In einem allgemeineren internationalen Kontext bezieht sich eine Reserverwährung auf eine Währung, die von Zentralbanken und anderen Finanzinstitutionen über nationale Grenzen hinweg gehalten wird, um ihre internationalen Verpflichtungen zu decken und um Einfluss auf ihre eigenen Wechselkurse auszuüben. Häufig handelt es sich dabei um stabile und weitverbreitete Währungen wie den US-Dollar oder den Euro.
Im österreichischen Kontext könnte der Begriff der Reserverwährung eine Relevanz in Bezug auf die Bestimmungen des Nationalbankgesetzes und die Rolle der Österreichischen Nationalbank (OeNB) haben. Die OeNB hat im Rahmen ihrer Aufgaben die Verantwortung für die Verwaltung von Währungsreserven, welche dazu verwendet werden, um im Bedarfsfall die Stabilität der eigenen Währung zu sichern. Diese Reserven können unter anderem in Form von Fremdwährungen gehalten werden, die den Charakter einer Reserverwährung haben. Die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei im Nationalbankgesetz (Nationalbankgesetz 1984 – NBG) festgelegt.
Gemäß § 2 NBG hat die OeNB unter anderem die Aufgabe, die Währungsreserven der Republik Österreich zu verwalten. Diese Reserven sind in erster Linie dazu da, um die Zahlungsfähigkeit und die Stabilität der nationalen Währung auch in Krisenzeiten zu gewährleisten. Die genauen Modalitäten, wie die Reserven gehalten und eingesetzt werden, obliegt den internen Richtlinien der OeNB, die sich an den internationalen Standards und Anforderungen orientiert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass auch wenn der Begriff „Reserverwährung“ im österreichischen Recht nicht ausdrücklich definiert ist, die Rolle solcher Währungen insbesondere durch die Verwaltungs- und Absicherungsmaßnahmen der OeNB im Rahmen des Nationalbankgesetzes indirekt berührt wird. Die rechtlichen Bestimmungen unterstützen die institutionelle Aufgabe, die finanzielle Stabilität durch geeignete Währungsreserven zu sichern.