Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Restschuld“ in erster Linie auf das Insolvenzrecht. Dabei handelt es sich um den Teil einer Verbindlichkeit, der nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens noch ausstehend ist, falls nicht genug Masse vorhanden war, um alle Gläubiger vollständig zu befriedigen.
Gemäß der Insolvenzordnung (IO) haben natürliche Personen in Österreich die Möglichkeit, nach einem abgeschlossenen Insolvenzverfahren einen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen, welches in § 199 Abs. 1 IO geregelt ist. Ziel dieser Regelung ist es, redlichen Schuldnern eine wirtschaftliche Wiedereingliederung zu ermöglichen, indem ihnen die verbleibenden Schulden erlassen werden. Es sei angemerkt, dass diese Restschuldbefreiung an bestimmte Voraussetzungen und Auflagen geknüpft ist, die der Schuldner erfüllen muss, um von der Restschuld tatsächlich befreit zu werden.
Ein wesentliches Element hierbei ist der Zahlungsplan oder die Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung (§§ 193 ff. IO), durch welches der Schuldner ein Angebot zur Tilgung seiner Schulden über einen bestimmten Zeitraum macht. Wird dieser Zahlungsplan von der Gläubigerversammlung angenommen oder tritt ein Abschöpfungsverfahren in Kraft, kann am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erlangt werden. Die Dauer des Abschöpfungsverfahrens beträgt im Regelfall fünf Jahre (§ 200 IO).
Darüber hinaus ist die Restschuld auch im Hypotheken- oder Darlehenskontext von Bedeutung, wenn der Schuldner die regulären Ratenzahlungen eingestellt hat und die Forderung vom Gläubiger fällig gestellt wurde. Hierzulande umfasst die Restschuld den ausstehenden Betrag inklusive Zinsen und Kosten, welche beispielsweise beim Verkauf eines belasteten Grundstücks oder einer Immobilie nicht durch den erzielten Preis gedeckt werden können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Begriff „Restschuld“ im österreichischen Recht primär im Kontext der Insolvenz und der damit verbundenen Entschuldung des Schuldners eine Rolle spielt, damit dieser nach wirtschaftlichem Scheitern die Chance auf einen Neubeginn erhält.