Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge

Die Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge regelt die stoffliche Verwertung von Kraftfahrzeugen durch Recycling innerhalb der Europäische Union Europäischen Union EU. Sie enthält u. a. ab dem 1. Juli 2003 geltende Stoffverbote, beispielsweise für Schwermetalle und Chrom VI.

Ziel der Richtlinie ist, die Wiederverwendungs- und Verwertungsrate bis zum Jahr 2006 jährlich auf 85 Prozent und bis zum Jahre 2015 auf 95 Prozent des durchschnittlichen Fahrzeuggewichts zu erhöhen. Weiterhin werden die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, Rücknahmesysteme für Altfahrzeuge einzurichten.

Das mit dieser Richtlinie umzusetzende abfallwirtschaftliche Konzept der Europäischen Union beruht auf zwei sich ergänzenden Strategien:

  • Vermeidung der Entstehung von Abfällen durch Verbesserung der Produktauslegung
  • Ausweitung des Recycling und der Wiederverwendung von Abfällen

Die deutsche Umsetzung der Richtlinie ist am 1. Juli 2002 durch die Altfahrzeugverordnung erfolgt.

Siehe auch

  • IMDS International Material Data System Dieses System fasst alle umweltrelevanten Informationen in der Lieferkette zusammen. In der Art eines Baumes mit seinen Verästelungen haben die Lieferanten Zweige, Äste alle Materialdaten z. B. wie Zusammensetzung und Aufbau von Bauteilen Blätter an den Fahrzeughersteller Stamm zu melden.
  • GADSL

Weblinks

  • http://ec.europa.eu/prelex/detail dossier real.cfm?CL de&DosId 107958#140855 PreLex:Informationen zum Werdegang der Altautorichtlinie
  • http://www.europarl.europa.eu/oeil/FindByProcnum.do?lang 2&procnum COD/1997/0194 Weiterführende Informationen zum Werdegang der Richtlinie sowie Originaldokumente] beim Legislative Observatory

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2000/53/EG_%C3%BCber_Altfahrzeuge 18.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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