Die Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten nicht amtlich: Verschmelzungsrichtlinie ist eine europäische Rechtsvorschrift und soll dazu dienen, die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäische Union Europäischen Union zu ermöglichen.
Sie zielt auf europäischer Ebene darauf ab, in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Einführung des gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Instrumentariums als Grundlage für die europaweite grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften anzubahnen.
Die Verschmelzungsrichtlinie wurde am 26. Oktober 2005 verabschiedet und am 25. November 2005 als Richtlinie 2005/56/EG veröffentlicht.
Die Rechtslage zur grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften war insbesondere aus deutscher Sicht zunächst verworren.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen MgVG am 29. Dezember 2006 und mit Inkrafttreten der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften am 25. April 2007 sind die Vorgaben der Verschmelzungsrichtlinie in nationales deutsches Recht umgesetzt worden.
Literatur
- Sebastian Herrler, Susanne Schneider: ”Von der Limited zur GmbH – Verschmelzung der Limited mit deutscher Zweigniederlassung auf eine GmbH.” Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-59684-1.
- Holger Michael Kleinhenz: ”Die grenzüberschreitende Verschmelzung unter Beteiligung deutscher Unternehmen nach Umsetzung der Richtlinie 2005/56/EG.” Driesen, Taunusstein 2008, ISBN 978-3-86866-104-0.
Weblinks
- http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32005L0056:DE:HTML Text der Richtlinie 2005/56/EG
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2005/56/EG_%C3%BCber_die_Verschmelzung_von_Kapitalgesellschaften_aus_verschiedenen_Mitgliedstaaten 15.12.2014
Lizenzinformation zu diesem Artikel
Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz “CC BY-SA 3.0“.