Richtlinie 2006/125/EG über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder

Die Richtlinie 2006/125/EG über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder ist eine Richtlinie EG Richtlinie der europäischen Gemeinschaft, die die Säuglings- und Kleinkindernährung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes regelt.

Die Richtlinie ist, wie alle europäischen Richtlinien, an die Mitgliedstaaten gerichtet und sie muss daher von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Europäische Richtlinien haben nur mittelbar, über eine Umsetzung in nationales Recht, eine Wirkung auf die Rechtslage in den Mitgliedstaaten.

Inhalt der Richtlinie

Die Richtlinie betrifft Lebensmittel für die Ernährung gesunder Säuglinge (unter 12 Monaten und Kleinkinder von ein bis drei Jahren außer Milch für Kleinkinder. Sie schreibt vor, wie viel Vitamine, Mineralien und andere Nährstoffe in Beikost enthalten müssen, insbesondere in Getreidebeikost. Außerdem ist festgelegt, dass in Getreidebeikost und anderer Beikost der Anteil an Rückständen einzelner Schädlingsbekämpfungsmittel, mit Ausnahme bestimmter Stoffe, unter 0,01 mg/kg liegen muss.

Weblinks

  • http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l21101a.htm Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder] bei SCADPlus

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2006/125/EG_%C3%BCber_Getreidebeikost_und_andere_Beikost_f%C3%BCr_S%C3%A4uglinge_und_Kleinkinder 18.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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